Nicht sterile Instrumente Kanton empfiehlt Patienten HIV-Test nach Zahnarzt-Termin

SDA/amo/gbi

25.4.2023 - 11:16

Ein Zahnarzt im Kanton Aargau muss seine Praxis schliessen, da der Kanton gravierende Hygienemängel festgestellt hat. (Symbolbild)
Ein Zahnarzt im Kanton Aargau muss seine Praxis schliessen, da der Kanton gravierende Hygienemängel festgestellt hat. (Symbolbild)
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Der Kanton Aargau hat eine Zahnarztpraxis wegen gravierender Hygienemängel geschlossen. Weil der Zahnarzt nicht sterile Instrumente benutzt haben soll, sollen sich Patient*innen unter anderem auf HIV testen lassen. 

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Der Kanton Aargau hat in einer Zahnarztpraxis verschiedene schwere Hygienemängel festgestellt. 
  • Der Zahnarzt soll seine Instrumente nicht sterilisiert haben. 
  • Das kantonale Gesundheitsdepartement schrieb Patient*innen des Zahnarztes an und empfahl ihnen, sich auf Hepatitis B und C sowie das HI-Virus testen zu lassen.
  • Die Praxis wurde geschlossen, dem Zahnarzt wurde die Berufsbewilligung dauerhaft entzogen. 

Bei einer Kontrolle hat der Aargauer Kantonszahnarzt bei einer Praxis in Birr verschiedene gravierende Hygienemängel festgestellt. Das kantonale Gesundheitsdepartement hat deshalb die Praxis vor drei Wochen schliessen lassen.

Weil davon auszugehen sei, dass der Zahnarzt bei Behandlungen nicht sterile Instrumente eingesetzt habe, bestehe ein erhöhtes Infektionsrisiko, teilte das kantonale Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am Dienstag mit.

Die seit März 2022 behandelten Patientinnen und Patienten wurden deshalb informiert. Das DGS empfahl ihnen, sich auf Hepatitis B und C sowie das HI-Virus testen zu lassen.

Als Grund für die Hygienemängel stünden gesundheitliche Probleme des Zahnarztes im Vordergrund. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte wurden dazu jedoch keine näheren Angaben gemacht.

Praxis geschlossen, Berufsbewilligung entzogen

Um eine weitere Gefährdung der Patientinnen und Patienten zu verhindern, sei als Sofortmassnahme die Schliessung der Praxis angeordnet worden. Auf die superprovisorische Verfügung vom 3. April sei am 11. April die definitive Schliessung erfolgt.

Dem fehlbaren Zahnarzt sei die Berufsbewilligung permanent entzogen worden, heisst es beim Gesundheitsdepartement auf Anfrage von blue News. Die weiteren Schritte sollten sie in Absprache mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin besprechen.

Liste aller Patient*innen erstellt

In Absprache mit medizinischen Expert*innen sei der Zahnarzt angewiesen worden, der kantonalen Abteilung Gesundheit eine Liste aller Patientinnen und Patienten zuzustellen, schreibt das DGS weiter. Danach wurden alle seit März 2022 behandelten Personen direkt kontaktiert.

Aufgrund des relativ grossen Kreises der Betroffenen habe das Departement Gesundheit und Soziales entschieden, auch die Öffentlichkeit aktiv zu informieren. Das Gesundheitsgesetz sehe dies in solchen Fällen vor.

SDA/amo/gbi