Anzeige wegen Tierquälerei Starkoch Frank Rosin soll Krebse lebend im TV gebraten haben

Carlotta Henggeler

15.10.2024

Der deutsche TV-Koch Frank Rosin hat Ärger. Er hat Flusskrebse in einer Show nicht fachgerecht gelagert und vor dem Kochen nicht betäubt. 
Der deutsche TV-Koch Frank Rosin hat Ärger. Er hat Flusskrebse in einer Show nicht fachgerecht gelagert und vor dem Kochen nicht betäubt. 
Caroline Seidel/dpa

Starkoch Frank Rosin steht in der Kritik des Deutschen Tierschutzbundes. Der Vorwurf: Er soll bei einer TV-Show lebende Flusskrebse unsachgemäss getötet und gelagert haben. Nun droht ihm eine Anzeige.

Carlotta Henggeler

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Der Deutsche Tierschutzbund zeigt den Starkoch Frank Rosin an, da er Flusskrebse in einer TV-Show ohne Betäubung im kochenden Wasser getötet haben soll.
  • Jetzt droht ihm juristischer Ärger.
  • Laut Tierschutzgesetz ist die Tötung von Krebstieren ohne vorherige Betäubung verboten, da dies als qualvoll gilt. Zusätzlich wird Rosin vorgeworfen, die Flusskrebse unsachgemäss gelagert zu haben, indem er sie in einer wasserlosen Glasschale transportierte und aufbewahrte.

Der Deutsche Tierschutzbund hat Anzeige gegen den deutschen Starkoch Frank Rosin erstattet. Der Vorwurf? Rosin soll in der TV-Sendung «Wer kocht das Beste für die Gäste?» Flusskrebse auf tierschutzwidrige Weise verarbeitet haben. In der Sendung vom 21. August trat der 58-Jährige gegen seine Kollegin Cornelia Poletto an. Das Motto lautete «Wilde Freiheit». Rosin entschied sich, ein Gericht aus Lachsroulade mit Flusskrebs-Bouillabaisse und Selleriepüree zu kreieren.

Aufmerksame Zuschauer*innen der Brutzelshow bemerkten, dass die Flusskrebse offenbar noch lebten, als Rosin sie in den Topf gab. Das ist rechtswidrig: Laut Paragraf 18 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes ist die Tötung von Krebstieren durch Braten oder Kochen ohne vorherige Betäubung verboten.

Der Deutsche Tierschutzbund (DTB) äusserte sich dazu eindeutig: «Die Tötung von Krebstieren durch Braten ist langwierig und qualvoll und per Gesetz daher ausdrücklich verboten.»

Krebstiere dürfen demnach nur nach einer Betäubung ins kochende Wasser gegeben werden.

Verzehr gilt als vernünftiger Grund für Tötung, aber nur bei Anwendung von verhältnismässiger Methode

Für den Deutschen Tierschutzbund ist der Fall klar. Die Rechtsabteilung unter der Leitung von Evelyn Ofensberger erklärt: «Der Verzehr von Krebsen gilt zwar als ‹vernünftiger Grund› für die Tötung, jedoch nur, wenn eine verhältnismässige Methode angewendet wird.»

Aus diesem Grund hat der Tierschutzbund nun eine Anzeige gegen den Starkoch gestellt.

Doch das ist nicht der einzige Vorwurf. Laut dem Tierschutzbund verstiess Rosin auch gegen die Vorschriften zur Lagerung der Flusskrebse. In der Sendung soll er die lebenden Tiere in einer wasserlosen Glasschale transportiert und sie später auf der Küchenarbeitsplatte abgestellt haben. Auch das widerspricht den tierschutzrechtlichen Vorgaben, die eine artgerechte Lagerung vorschreiben.

«rtl.de» hat Frank Rosin um ein Statement gebeten, aber bisher keine Antwort erhalten. 


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