Einstweilige Verfügung Marius Borg Høiby darf sich dem Opfer nicht mehr nähern

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5.9.2024

Kronprinzessin Mette-Marit von Norwegen (l.) und ihr Sohn Marius Borg Høiby. (Archivbild)
Kronprinzessin Mette-Marit von Norwegen (l.) und ihr Sohn Marius Borg Høiby. (Archivbild)
Vegard Wivestad Grott/NTB SCANPIX/EPA/dpa

Gegen den Sohn von Prinzessin Mette-Marit von Norwegen, Marius Borg Høiby, haben die Behörden eine einstweilige Verfügung verhängt und weitere Schritte eingeleitet. Er darf sich dem Opfer nicht mehr nähern.

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  • Marius Borg Høiby, Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit, gestand, seiner Freundin unter Alkohol- und Kokaineinfluss Gewalt angetan zu haben. Die Tat ereignete sich in der Nacht zum 4. August 2024.
  • Die Anwältin der angegriffenen jungen Frau hat nun eine einstweilige Verfügung gegen Høiby gefordert. Die Behörden haben diese bewilligt und verhängt. 
  • Die einstweilige Verfügung untersagt Høiby, sich der jungen Frau bis März 2025 zu nähern, was er akzeptiert hat.

Der Fall Marius Borg Høiby sorgt weiter für Schlagzeilen. Der 27-jährige Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit gestand in einem schriftlichen Statement, seiner Freundin unter dem Einfluss von Alkohol und Kokain Gewalt angetan zu haben.

Marius Borg Høiby (27) darf sich nun laut der einstweiligen Verfügung der jungen Frau, die er in der Nacht zum 4. August in ihrer Osloer Wohnung im Drogenrausch angriff, sechs Monate lang nicht nähern.

Das bestätigte nun die Anwältin des Opfers, Mette Yvonne Larsen, der norwegischen Nachrichtenagentur NTB. Das Verbot gilt bis März 2025.

Marius Borg Høiby hat die Verfügung akzeptiert

In einer Pressemitteilung bestätigt die Polizei, dass Marius Borg Høiby die einstweilige Verfügung akzeptiert hat, schreibt «brisant.de». «Die Grundlage für die einstweilige Verfügung ist, dass das Opfer sie wünscht.»

Ansonsten will sich die Osloer Polizeidirektion nicht weiter zu den Hintergründen der einstweiligen Verfügung äussern. Der Verteidiger von Marius Borg Høiby liess eine Anfrage zu einem weiteren Statement der norwegischen Tageszeitung «VG» unbeantwortet.


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