Zahlreiche BeschwerdenDer KI-Chatbot von X lernt ungefragt mit Nutzerdaten
dpa / mar
12.8.2024 - 08:46
Der Twitter-Nachfolger X lässt seinen KI-Chatbot Grok ungefragt mit Beiträgen von Nutzern lernen. Dafür hagelt es nun Beschwerden nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung.
dpa / mar
12.08.2024, 08:46
dpa
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Die Datenschutz-Organisation Noyb hat in acht EU-Ländern Beschwerden gegen X (ehemals Twitter) wegen der ungefragten Verwendung von Nutzerdaten eingereicht.
Noyb kritisiert die irische Datenschutzbehörde DPC, weil ihre Klage gegen X nur Nebenaspekte des Falls abdeckt.
X-Nutzer wurden nicht über die Nutzung ihrer Daten informiert, und die entsprechenden Datenschutzeinstellungen sind nur in der Web-Version änderbar.
Die europäische Datenschutz-Organisation Noyb hat in acht EU-Ländern Beschwerden gegen Elon Musks Online-Plattform X eingereicht. Bei den «Dringlichkeitsverfahren» im Rahmen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Auftrag von betroffenen EU-Bürgern geht es um den X-Chatbot Grok, dessen Künstliche Intelligenz standardmässig mit Beiträgen von Nutzern trainiert wird.
Da die X-Nutzer über die Verwendung ihrer Daten für das KI-Training nicht vorab informiert und um Erlaubnis gefragt wurden, hatte die für den Twitter-Nachfolger X in Europa zuständige irische Datenschutzbehörde DPC bereits am vergangenen Dienstag eine Klage gegen das Netzwerk erhoben. Diese geht dem Datenschutz-Verein Noyb allerdings nicht weit genug, weil die Klage sich nur mit Nebenaspekten des Falls beschäftige.
Max Schrems, der Vorsitzende von Noyb, sagte: «Unternehmen, die direkt mit Nutzern interagieren, müssen ihnen einfach eine Ja/Nein-Abfrage stellen, bevor sie ihre Daten verwenden. Sie tun dies regelmässig für viele andere Dinge, also wäre es definitiv auch für KI-Training möglich.»
Dringlichkeit geboten
In Anbetracht der Tatsache, dass X bereits damit begonnen habe, die Daten von Personen für seine KI-Technologie zu verarbeiten, habe Noyb ein «Dringlichkeitsverfahren» gemäss Artikel 66 DSGVO in Österreich, Belgien, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Niederlande und Spanien beantragt. Diese Vorschrift erlaube es den Datenschutzbehörden, in solchen Situationen vorläufige Anordnungen zu treffen und eine EU-weite Entscheidung über den Europäischen Datenschutzausschuss zu treffen.
Die ungefragte Nutzung der X-Daten und die geänderte Datenschutz-Einstellungen waren vor zwei Wochen dem X-Nutzer @EasyBakedOven aufgefallen. Dabei war das Häkchen bei der Erlaubnis für Grok, neben direkten Interaktionen mit dem Chatbot auch öffentliche X-Beiträge zu verwenden, für alle automatisch gesetzt.
Die Einstellung kann nur in der Web-Version von X verändert werden, in der Smartphone-App wird sie aktuell gar nicht angezeigt. Das solle sich bald ändern, kündigte X an.
Meta schob Pläne auf – X setzt sie um
Der Facebook-Konzern Meta hatte im Juni auf Druck der irischen Datenschützer seine Pläne, öffentliche Beiträge von Nutzern in Europa zum Training seiner KI-Modelle zu verwenden, auf unbestimmte Zeit aufgeschoben. Zuvor war kritisiert worden, dass Meta keine ausdrückliche Einwilligung der Nutzer vorsah, sondern lediglich die Möglichkeit, der Verwendung der Daten zu widersprechen. X geht nun so vor, wie Meta es vorhatte.
Grok soll mit anderen KI-Chatbots wie dem Vorreiter ChatGPT der Firma OpenAI oder Claude von Anthropic konkurrieren. Die Software wird nicht direkt bei X entwickelt, sondern der Firma xAI, die ebenfalls Musk gehört. Er kaufte Twitter im Herbst 2022 für rund 44 Milliarden Dollar und benannte den Dienst in X um.