Wikileaks-Gründer Julian Assange hat in seinem Antrag auf Berufung gegen die drohende Auslieferung an die USA noch einmal Aufschub erhalten. Er dürfe nicht unmittelbar ausgeliefert werden, entschied der Londoner High Court am Dienstag. Demnach könnte dem Antrag auf Berufung des Australiers noch immer stattgegeben werden.
Wie die Richter ausführten, wurde der Berufungsantrag in sechs von neun Punkten abgelehnt. Bei drei weiteren Punkten hänge es davon ab, ob die US-Regierung und der britische Innenminister entsprechende Garantien abgeben könnten. Dafür setzten die Richter eine Frist von drei Wochen.
Eine abschliessende Entscheidung soll auf Grundlage einer weiteren Anhörung am 20. Mai gefällt werden. Dabei gehe es um die Frage, ob Assange sich bei einem Verfahren in den USA auf das Recht auf Meinungsfreiheit berufen könne und hierbei dieselben Rechte geniesse wie US-Staatsbürger, dass er nicht wegen seiner Staatsbürgerschaft vorverurteilt werde, und dass die Todesstrafe nicht verhängt werde.
Das Urteil am Dienstag nach einer zweitägigen Anhörung war mit grosser Spannung erwartet worden. Assanges Frau Stella hatte die Befürchtung geäussert, er könne bei einer Ablehnung des Berufungsantrags unverzüglich in ein Flugzeug in die USA gesetzt werden.
Die US-Regierung will dem Australier wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Ihm drohen bis zu 175 Jahre Haft. Die US-Regierung wirft ihm vor, mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen, veröffentlicht und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben. Assanges Unterstützer sehen ihn hingegen als Journalisten, der wegen der Aufdeckung von US-Kriegsverbrechen ins Visier der Justiz in Washington geraten ist.
Assange sitzt seit beinahe fünf Jahren im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in London. Vor seiner Festnahme im April 2019 hatte er sich mehrere Jahre in der ecuadorianischen Botschaft in London dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entzogen. Diese hatten ihn zunächst wegen Vergewaltigungsvorwürfen in Schweden ins Visier genommen. Diese Anschuldigungen wurden später jedoch aus Mangel an Beweisen fallen gelassen.
Online-Elternabend: «Sharenting – Umgang mit Kinderbildern im Netz»
«Sharenting» steht für das Phänomen, wenn Eltern, Erziehungsberechtigte oder auch Grosseltern Fotos ihrer Kinder online stellen und teilen. Unter der Leitung von Claudia Lässer diskutierten Expert*innen und Eltern über das Thema.
20.11.2024
Elternabend bei blue Zoom: Die Folgen von Sharenting für die Kinder
Das Teilen von Kinderfotos im Internet birgt Gefahren. Am Online-Elternabend auf blue Zoom und im blue Zoom Livestream am 19. November, 20 Uhr, sprechen Medienexperten und Eltern über Datenmissbrauch, Mobbing und andere Risiken.
08.11.2024
Gamescom hat begonnen: Es kriselt in der Welt der Zocker
Die Gamescom ist eröffnet: Wie auch in den letzten Jahren werden wieder hunderttausende Besucher erwartet. Doch es kriselt in der Welt Zocker.
21.08.2024
Online-Elternabend: «Sharenting – Umgang mit Kinderbildern im Netz»
Elternabend bei blue Zoom: Die Folgen von Sharenting für die Kinder
Gamescom hat begonnen: Es kriselt in der Welt der Zocker