Der Internationale Sportgerichtshof spricht für den Sprinter Alex Wilson aufgrund eines positiven Doping-Befunds bis auf Weiteres eine provisorische Sperre aus. Der 30-Jährige verpasst damit die Olympischen Spiele in Tokio.
Nur eine Woche nach dem Doping-Fall um den Leichtathleten Kariem Hussein meldet der Schweizer Verband die nächste Sperre. Demnach wurde Alex Wilson am 15. März 2021 durch Antidoping Schweiz ausserhalb eines Wettkampfes positiv getestet.
In der Probe seien die Stoffe Trenbolon und Metaboliten nachgewiesen worden, wie Swiss Athletics schreibt.
Bei Trenbolon handle «es sich um eine sogenannt nicht-spezifische Substanz, die unabhängig von der nachgewiesenen Menge verboten ist». Antidoping Schweiz habe daraufhin am 28. April 2021 eine provisorische Sperre gegen Sperre verhängt.
Einsprache erhoben
Wilson hat dann dagegen Einsprache erhoben. Er führte den positiven Befund auf den Konsum von kontaminiertem Fleisch zurück. Seine These unterstützt hat gemäss einer Medienmitteilung ein unabhängiges Institut, welches zum Schluss gekommen sei, dass die verbotene Substanz höchstwahrscheinlich über die Nahrungsaufnahme in den Körper des Sprinters gelangt sein muss. Mit Verfügung der Disziplinarkammer für Dopingfälle hatte Swiss Olympic am 18. Mai 2021 die provisorische Sperre vorläufig ausgesetzt.
Nach Abschluss des entsprechenden Verfahrens wurde sie mit Entscheid der Disziplinarkammer vom 2. Juli 2021 definitiv aufgehoben, weshalb Wilson wieder startberechtigt gewesen wäre und hätte am 5. Juli 2021 für die Olympischen Spiele habe selektioniert werden können.
Gegen den Entscheid der Disziplinarkammer für Dopingfälle habe World Athletics jedoch am 22. Juli 2021 bei der ad hoc Kammer des CAS Einsprache erhoben. Diese sei heute gutgeheissen worden, «womit Alex Wilson heute erneut mit einer provisorischen Sperre belegt wurde».
«Vom Entscheid des CAS überrascht»
«Ich bin über den Entscheid des CAS sehr überrascht und am Boden zerstört. Es fällt mir schwer zu verstehen, warum ich meinen Standpunkt gegenüber der Disziplinarkammer von Swiss Olympic glaubhaft machen konnte und dass die Ad Hoc Division des CAS das auf Antrag von World Athletics anders sieht. Insbesondere, weil ich stichhaltige, wissenschaftlich fundierte und von Experten bestätigte Argumente vorweisen kann», lässt sich Wilson zitieren. «Leider bleibt mir nun aber nichts anderes übrig, als meinen Traum von den Olympischen Spielen zu begraben und auf anderer Ebene weiterzukämpfen. Es ist mir persönlich – und für alle, die mich auf meinem bisherigen Weg unterstützt haben – ein grosses Anliegen, meine Unschuld final zu beweisen.»
Das parallel zum Verfahren betreffend provisorische Sperre eingeleitete ordentliche Verfahren vor der Disziplinarkammer für Dopingfälle laufe derzeit noch. Es gelte die Unschuldsvermutung.
Kein Zusammenhang zu gestrichenem Europarekord
Wilson hatte zudem vor Kurzem wegen vermeintlicher Sprintrekorde für Aufsehen gesorgt. Mit zwei beiden Fabelzeiten bei einem kleinen Meeting in den USA über 100 m und 200 m sorgte er für viel Furore. Die aufgestellten Bestmarken wurden aufgrund von Unregelmässigkeiten bei der Zeitmessung und einem fehlenden Start-Informations-System allerdings nicht anerkannt.
Wilson hat sich mit diesem Entscheid abgefunden: «Grundsätzlich bin ich erleichtert, dass mittlerweile klar ist, wo der Fehler beim Rennen in Atlanta lag. Auch wenn es mein Ziel ist, eines Tages eine Zeit von unter 10,00 Sekunden zu laufen, so war ich doch selber sehr überrascht und habe extra zweimal nachgefragt. Schlussendlich hat mich aber das offizielle Zielfilmfoto dazu verführt, meinem persönlichen Instinkt zu misstrauen.»