Die Obergrenze von 1’000 Zuschauern an Sportveranstaltungen in der Schweiz könnte bis März 2021 bestehen bleiben. Eine solche Verlängerung dürfte katastrophale Folgen für alle Mannschaften haben. Zurzeit soll aber noch ein zweiter Vorschlag von Bundesrat und Kantonen geprüft werden.
Schlechte Neuigkeiten für alle Schweizer Sportfans. Die Obergrenze von 1’000 Zuschauern an Sportveranstaltungen bleibt unter Umständen bis nächsten Frühling bestehen. Das bestätigte Patrick de Preux, Verwaltungsratschef des HC Lausanne, an einer Pressekonferenz am Dienstag.
«Zurzeit sind zwei Vorschläge im Umlauf, die vom Bundesrat und von den Kantonen geprüft werden», so de Preux gemäss «lematin». «Der erste sieht ein nationales Limit von 1'000 Personen bis zum 31. März 2021 für alle Sportveranstaltungen und Shows vor. Der zweite würde Anpassungen durch die Kantone ermöglichen.»
Sollte Ersteres eintreten, dürfte dies katastrophale finanzielle Folgen für die betroffenen Vereine nach sich ziehen. In Lausanne schlägt man jetzt schon Alarm: «Wir können Ihnen genauso gut sagen, dass das erste für uns unmöglich ist», warnt de Preux und deutet an, dass dies für den HC Lausanne den Konkurs zur Folge hätte. «Finanziell könnten wir unter diesen Bedingungen mit unserer Lohnsumme und unserer Organisation nicht leben.»
Noch besteht Hoffnung
Der LHC ist dabei nur einer von vielen Schweizer Profiklubs, die bei einer Verlängerung der Zuschauer-Obergrenze bis März 2021 in den Ruin getrieben würden. Auch der Fussball wäre stark betroffen. Einsparungen bei den Gehältern der Spieler sind in beiden Sportarten nur in einem gewissen Rahmen möglich. Wichtig ist dabei, dass auch im Ausland die Löhne gesenkt würden. Wäre dies nicht der Fall, würden die Spieler früher oder später ihre Klubs verlassen und in andere Ligen wechseln.
Noch ist das letzte Wort aber nicht gesprochen. «Es gibt noch viele Unbekannte», fügt Lausanne-CEO Sacha Weibel hinzu. Für die Klubs besteht weiterhin die Hoffnung, dass der Bundesrat die Zuschauer-Obergrenze in Obhut der Kantone gibt. Allerdings wären auch dann noch viele Fragen offen. Sind Veranstaltungen mit mehr als 1’000 Zuschauern überhaupt tragbar? Müsste ein Finanzausgleich zwischen den Klubs stattfinden, wenn je nach Kanton unterschiedliche Bestimmungen gelten?
Bevor diese Dinge geklärt werden können, muss aber zuerst der Bundesrat über das weitere Vorgehen entscheiden. Das wird er voraussichtlich Mitte August tun, bis dann sind die Delegierten nämlich in der Sommerpause.