Lockerung Wieder ein paar wenige Zuschauer bei Sportveranstaltungen zugelassen

SDA/lbe

14.4.2021

Dürfte in Zukunft wieder ein paar wenige Zuschauer empfangen: Die Maladière in Neuenburg.
Dürfte in Zukunft wieder ein paar wenige Zuschauer empfangen: Die Maladière in Neuenburg.
Bild: Keystone

Der Bundesrat wagt den nächsten Öffnungsschritt – trotz «fragiler Situation», wie er selbst schreibt. Das bringt auch für den Sport ein paar Erleichterungen.

Veranstaltungen mit Publikum sind wieder möglich. Die maximale Anzahl Besucherinnen und Besucher ist beschränkt auf 100 Personen draussen – etwa für Fussballspiele – und 50 Personen drinnen – etwa für Sporthallen. Zusätzlich gilt eine Beschränkung auf maximal ein Drittel der Kapazität des Veranstaltungsorts. Es gilt eine Sitzpflicht und die Maske muss immer getragen werden. Zwischen den Besucherinnen und Besuchern muss jeweils ein Abstand von anderthalb Metern eingehalten oder ein Sitz freigelassen werden. Konsumation ist verboten.

Auch für den Breitensport gibt es ein paar Erleichterungen. Gruppenaktivitäten mit bis zu 15 Personen sind wieder möglich. Draussen muss dabei entweder eine Maske getragen oder der erforderliche Abstand von anderthalb Metern eingehalten werden. In Innenräumen muss grundsätzlich sowohl die Maske getragen als auch der Abstand eingehalten werden. Es sind jedoch Ausnahmeregelungen vorgesehen für Aktivitäten, bei welchen keine Maske getragen werden kann, etwa beim Ausdauertraining in Fitnesszentren. Bei Sportarten ohne Körperkontakt gilt ein Richtwert von 25 Quadratmetern Platz pro Person, um ohne Maske Sport treiben zu dürfen. Auch Wettkämpfe sind unter diesen Voraussetzungen wieder erlaubt.

Sportarten mit Körperkontakt sind in Innenräumen weiterhin nicht erlaubt, im Aussenbereich weiterhin nur, wenn eine Maske getragen wird. Mannschafts-Sportarten im Amateurbereich dürften unter diesen Voraussetzungen weiterhin nicht möglich sein.

Auszüge der Pressemitteilung des BAG im Wortlaut:

Können wir wieder ins Stadion an einen Fussball-Match?

Draussen sind Publikumsanlässe im Sport mit maximal 100 Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen, aber nur für Spiele von Teams aus einer Liga mit professionellem oder semiprofessionellem Spielbetrieb oder einer nationalen Nachwuchsliga, oder für Wettkämpfe von Elitesportlern (z.B. Leichtathletik). Es gilt Sitzpflicht, es muss Maske getragen werden und Abstand eingehalten werden. Die Zuschauerränge dürfen bis maximal ein Drittel der Kapazität besetzt werden. Im Amateurbereich sind nur Wettkämpfe und Spiele ohne Publikum erlaubt.

Sind im Stadion für die Verpflegung zwischendurch Takeaway-Stände erlaubt?

An Veranstaltungen gilt eine Sitzpflicht; die Konsumation ist hier nicht erlaubt, also auch keine Verpflegungsstände.

Sind beim Hallen-Tennisturnier oder Unihockey-Match wieder Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen?

Publikum ist nur bei Spielen der professionellen oder halbprofessionellen Ligen erlaubt, drinnen ist bis maximal 50 Personen erlaubt. Es gilt fürs Publikum Sitz- und Maskenpflicht. Die Zuschauerränge dürfen nur bis zu einem Drittel der Kapazität besetzt werden, und jede Person bekommt einen Sitzplatz zugeordnet. Auch hier ist die Konsumation nicht erlaubt. Im Amateurbereich sind nur Wettkämpfe ohne Publikum erlaubt.