Bestechung im Strassenverkehrsamt Wer Geld zahlte, bestand die Fahrprüfung

SDA, gbi

19.9.2023 - 14:19

Strassenverkehrsamt Bassersdorf ZH: Ehemalige Angestellte sollen bestechlich gewesen sein.
Strassenverkehrsamt Bassersdorf ZH: Ehemalige Angestellte sollen bestechlich gewesen sein.
Bild: Google Maps

Wer bezahlt, kommt durch die Fahrprüfung: Drei ehemalige Mitarbeiter des Strassenverkehrsamts Bassersdorf ZH haben sich wohl bestechen lassen. Strafbefehle zeigen jetzt, wie das Ganze abgelaufen ist.

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  • Drei Mitarbeiter des Strassenverkehrsamts Bassersdorf ZH haben sich wahrscheinlich bestechen lassen. 
  • Sie wurden im November 2021 entlassen.
  • Strafbefehle gegen zwei syrische Brüder zeigen jetzt, dass diese die praktische Fahrprüfung nur bestanden, weil sie Geld zahlten.
  • Auch in einem anderen Fall hielten sich Mitarbeiter der Zürcher Strassenverkehrsämter nicht an die Regeln.

Gegen drei ehemalige Mitarbeiter des Strassenverkehrsamts Bassersdorf laufen Ermittlungen wegen «Sich bestechen Lassens» und weiterer Tatbestände, bestätigte ein Sprecher der Zürcher Staatsanwaltschaft am Dienstag einen Bericht der NZZ. Für sie gilt die Unschuldsvermutung.

Die Mitarbeiter waren schon im November 2021 entlassen worden. Daraufhin wurden mehrere Personen angeschrieben, welche die Prüfung bestanden hatten. Sie mussten eine Kontrollfahrt durchführen, weil «der zuständige Verkehrsexperte die praktische Prüfung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht vorschriftsgemäss durchgeführt hat».

Dreimal durch die Prüfung gefallen

Die rechtskräftigen Strafbefehle zeigen nun, wie sich das Ganze abgespielt haben könnte. Einer der beiden syrischen Brüder war schon dreimal durch die Prüfung gefallen. Ein Mittelsmann habe ihm daraufhin angeboten, einen «wohlwollenden Verkehrsexperten» zu organisieren – für 2000 Franken. Der Mann bestand dann die Prüfung tatsächlich bei einem der mittlerweile entlassenen Experten.

Auch sein Bruder kam für 1500 Franken durch die Prüfung. Je 500 Franken davon seien an den Mitarbeiter des Strassenverkehrsamts geflossen.

Die Beschuldigten wurden wegen Bestechens zu bedingten Geldstrafen von 100 Tagessätzen zu 70 Franken respektive 130 Tagessätzen zu 60 Franken verurteilt. Dazu müssen sie Bussen von 1800 und 2000 Franken zahlen. Gegen weitere Beschuldigte, auch mögliche Vermittler, sind noch Verfahren pendent.

Fahrzeug vom Kollegen «kontrolliert»

Auch in einem anderen Fall hielten sich Mitarbeiter der Zürcher Strassenverkehrsämter nicht an die Regeln. Ein langjähriger Experte der Fahrzeugprüfung mogelte mehrere Fahrzeuge von Kollegen durch die Prüfung. Er wurde fristlos entlassen.

Der Fall kam im Juni dieses Jahres ans Licht, weil der entlassene Mitarbeiter vor Verwaltungsgericht gegen seine Entlassung klagte, allerdings erfolglos.

SDA, gbi