Ostschweiz Priester im Bistum Chur per Strafbefehl für Handgemenge verurteilt

uj, sda

12.12.2024 - 14:56

Der Churer Hof, Sitz des Bischofs von Chur, und die Kathedrale St. Maria Himmelfahrt. Ein Priester des Bistums ist per Strafbefehl wegen einer Rangelei mit einem Mitglied eines kirchlichen Rates verurteilt worden.
Der Churer Hof, Sitz des Bischofs von Chur, und die Kathedrale St. Maria Himmelfahrt. Ein Priester des Bistums ist per Strafbefehl wegen einer Rangelei mit einem Mitglied eines kirchlichen Rates verurteilt worden.
Keystone

Ein im Bistum Chur angestellter Priester ist per Strafbefehl für eine Rangelei mit dem Mitglied eines kirchlichen Rates verurteilt worden. Wie das Bistum Chur in einer Mitteilung am Donnerstag betonte, handelt es sich nicht um ein Sexualdelikt.

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Es habe sich um ein Handgemenge im Rahmen einer heftigen Diskussion gehandelt, schrieb die Medienstelle des Bistums. Der Strafbefehl ist nicht rechtskräftig. Der Priester werde Rekurs einlegen. Dadurch gelangt der Fall vor einen Richter.

Der Strafbefehl sei von einer Staatsanwaltschaft ausserhalb des Bistums Chur ausgesprochen worden, erklärte Nicole Büchel, Kommunikationsverantwortliche des Bistums, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Rangelei vor der Anstellung im Bistum Chur

Die Rangelei habe vor der Anstellung des Priesters im Bistum Chur und ausserhalb des Bistumsgebietes stattgefunden, erklärte Büchel. Als Mönch gehöre der Priester nicht einem Bistum an, sondern einer Ordensgemeinschaft.

Da das Bistum davon gehört habe, habe es eine Unbedenklichkeitserklärung des für den Priester-Mönch zuständigen Oberen gefordert. Diese habe der Obere ausgestellt. Zudem habe das Bistum Auszüge aus dem Strafregister geprüft.

Danach wurde der Priester Anfang 2023 von einer Kirchgemeinde im Bistum Chur angestellt. «Das Ordinariat Chur wird im Austausch mit der zuständigen Kirchgemeinde, aufgrund der neu eingetretenen Situation, das weitere Vorgehen besprechen und festlegen», schrieb die Kommunikationsverantwortliche des Bistums in der Mitteilung.

Strafbefehle werden für kleinere Vergehen von Staatsanwaltschaften direkt ausgesprochen, ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Legt die verurteilte Person dagegen Rekurs ein, kommt das Vergehen vor einen Richter.