Kantonale Abstimmung ZGBikerinnen und Biker in den Zuger Wäldern werden ausgebremst
stwe, sda
24.11.2024 - 15:13
In Zuger Wäldern gelten für Bikerinnen und Biker künftig strengere Regeln. Das Stimmvolk hat das neue Waldgesetz deutlich gutgeheissen.
24.11.2024, 15:13
SDA
Das Zuger Stimmvolk folgte damit dem Regierungsrat und dem Kantonsparlament, welches das revidierte Waldgesetz zur Annahme empfahl. Nach Angaben der Staatskanzlei fiel der Entscheid mit 28'397 Ja zu 10'633 Nein-Stimmen. Dies entspricht einem Ja-Stimmenanteil von 72,8 Prozent. Die Stimmbeteiligung betrug 51,2 Prozent.
Die Reform hat Auswirkungen für die Zuger Bikerinnen und Biker. Sie dürfen fortan nur noch auf Waldstrassen sowie auf im Richtplan festgelegten Bike-Routen, und nicht mehr auf Waldwegen Rad fahren.
Das neue Waldgesetz hat das Ziel, die Pflanzen und Tiere im Wald besser vor den Freizeitaktivitäten der Menschen zu schützen. Im Wald gilt künftig auch ein Drohnenflugverbot und Hunde müssen während der Schonzeit an die Leine genommen werden. Auch wird der Umgang mit der Waldbrandgefahr neu organisiert und Schadorganismen sollen einfacher überwacht oder vernichtet werden können.
Zur Abstimmung kam es, weil die IG Mountainbike zusammen mit Mitstreitern das Referendum gegen das revidierte Waldgesetz ergriff. Die Interessengemeinschaft monierte, die geplanten Bike-Strecken seien unattraktiv und die Bike-Routen seien noch gar nicht im Richtplan definiert.
Der Zuger Souverän habe ein deutliches Zeichen für den Waldschutz gesetzt, kommentierte der Zuger Regierungsrat Andreas Hostettler (FDP) das Ergebnis. Offensichtlich sei die Vorlage als ausgewogen erachtet worden, hiess es weiter.
Das revidierte Waldgesetz dürfte voraussichtlich per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt werden.
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