Angeschlagene Airlines Swiss und Edelweiss erhalten Hilfe vom Staat

SDA

29.4.2020 - 15:42

Der Bundesrat beantragt dem Parlament insgesamt knapp 1,9 Milliarden Franken für die Hilfe für die Luftfahrtindustrie. 
Der Bundesrat beantragt dem Parlament insgesamt knapp 1,9 Milliarden Franken für die Hilfe für die Luftfahrtindustrie. 
Source: Keystone/Salvatore Di Nolfi

Die Airlines Swiss und Edelweiss sowie flugnahe Betriebe sollen Staatshilfen erhalten. Der Bundesrat will für Kredite von insgesamt knapp 1,9 Milliarden Franken bürgen. Die Gelder sind an Bedingungen geknüpft.

Vielen Airlines geht wegen der Coronakrise das Geld aus, ihre Flotten sind teilweise ganz gegroundet. Die Flugbewegungen auf den Schweizer Landesflughäfen sind fast vollständig zum Erliegen gekommen. Vor allem die Airlines Swiss und Edelweiss sind betroffen. Der Liquiditätsbedarf von Swiss und Edelweiss wird bis Ende 2020 auf rund 1,5 Milliarden Franken geschätzt.

Kein Aktienkauf

Die beiden Fluggesellschaften sollen nun Staatsgarantien erhalten. Es soll jedoch kein Geld fliessen, bevor sich das Parlament zur Idee geäussert hat. «Der Bund gibt nicht selber Geld, er bürgt für die Fluggesellschaften, damit sie einfacher an Kredite kommen», sagte Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga am Mittwoch vor den Medien. 85 Prozent der in Anspruch genommenen Mittel, maximal aber 1,275 Milliarden Franken, sollen durch Garantien des Bundes gesichert werden.



Eine Kapitalbeteiligung an der Swiss oder an Edelweiss wird laut dem Bundesrat nicht angestrebt. Der Erfolg von Swiss und Edelweiss sei im Wesentlichen mit der starken Integration in die Lufthansa-Gruppe verbunden. Allerdings werden die Darlehen durch Aktien von Swiss und Edelweiss abgesichert.

Asiatische Firmen nicht berechtigt

Keinen Anspruch auf Schweizer Staatshilfen hat die Fluggesellschaft Easyjet Switzerland. «Sie sollte den Liquiditätsbedarf durch seinen Mutterkonzern decken können», schreibt der Bundesrat. Die Voraussetzungen für Bundesunterstützung seien zum heutigen Zeitpunkt somit nicht gegeben. Mit einem Umsatzvolumen unter 500 Millionen Franken habe Easyjet Switzerland zudem die Möglichkeit, einen Covid-Überbrückungskredit zu beantragen.

Auch die aktuellen Unternehmensstrukturen von Swissport und Gategroup liessen eine finanzielle Unterstützung des Bundes nach den festgelegten Bedingungen noch nicht zu, schreibt der Bundesrat. Die Betriebe sind weltweit tätig und mehrheitlich im Besitz asiatischer Investoren. Bei SR Technics könnten die notwendigen Sicherheiten für allfällige Darlehen dagegen grundsätzlich aufgebracht werden.

Es sei nun an den Landesflughäfen, Auffangstrukturen vorzubereiten. Deren konkrete Ausgestaltung und die finanzielle Lastenteilung müsse in Gesprächen mit den Flughäfen und Standortkantonen noch konkretisiert werden. Bei Bedarf sollen die flugnahen Betriebe bis zu 600 Millionen Franken erhalten. Dafür muss noch das Luftfahrtgesetz angepasst werden. Die Gesetzesänderung soll nächste Woche vom Parlament in der Sondersession im dringlichen Verfahren beraten werden.

«Geld muss in der Schweiz bleiben»

Für alle gelten strenge Bedingungen: «Das Geld muss in der Schweiz bleiben, es dürfen keine Dividenden ausgeschüttet werden und wir brauchen von den Betroffenen Standortgarantien», sagte Sommaruga. Die Jobs und das Geld müssten in der Schweiz eingesetzt werden.



Die Umweltministerin machte zudem klar, dass die Klimaziele des Bundesrats weiterhin gälten. Auch die Luftfahrt muss dazu beitragen.» Konkretere Bedingungen stellt der Bundesrat den Fluggesellschaften aber in Sachen Klima nicht.

Generell gilt: Die öffentliche Hand wird nur subsidiär tätig. In erster Linie sind die Unternehmen und deren Eigentümer gefordert, alle vertretbaren Massnahmen umzusetzen, wie der Bundesrat in einer Mitteilung schreibt.

Wichtiger Wirtschaftspfeiler

«Der Bundesrat schützt mit seinem Entscheid eine kritische Infrastruktur», sagte Sommaruga. Die internationale Anbindung sei für die Schweiz enorm wichtig. Mehr als ein Drittel der Exporte verlassen das Land per Flugzeug, mehr als ein Sechstel der Importe kommen mittels Luftfracht in der Schweiz an.

Gemäss aktuellem Luftfahrtgesetz kann der Bund der schweizerischen Luftfahrt an den Betrieb regelmässig beflogener Linien Beiträge oder Darlehen gewähren. Der Bund kann sich an Flugplatz- oder Luftverkehrsunternehmungen beteiligen, wenn dies im allgemeinen Interesse liegt.

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