Neue Regulierung der EUNeue EU-Regeln – Medizinprodukte drohen knapp zu werden
tafi
2.9.2019
Skalpelle, Krücken, Hüftgelenke: Eine neue EU-Verordnung könnte für Lieferengpässe von Medizinprodukten in der Schweiz sorgen. Mit einem Trick liesse sich Brüssel aber ausbremsen.
Weil ab Mai 2020 eine neue Regulierung der EU in Kraft tritt, könnten zehntausende von Medizinprodukten in Europa knapp werden. Auch in der Schweiz sind Lieferengpässe nicht ausgeschlossen, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Skalpelle, Krücken, Hüftgelenke und Inkontinenzartikel könnten demnach knapp werden.
Die Hilfsmittel, die bei Ärzten, in Spitälern und Heimen gebraucht werden, müssen ab nächstes Jahr zertifiziert werden, bevor sie in den Verkauf gelangen. Allerdings gibt es zu wenige Stellen, die entsprechende neue Zertifikate ausstellen, schreibt der «Tages-Anzeiger» und berichtet von gerade einmal vier Anbietern. Einer davon ist in Grossbritannien und könnte nach einem harten Brexit auch noch wegfallen.
Schweiz macht bei EU-Regulierung mit
Auch die Schweiz macht bei der neuen Medizinprodukte-Regulierung mit. Das Bundesamt für Gesundheit hat die Ausführungsverordnung bereits in die Vernehmlassung geschickt. Allerdings will die EU die hiesige Regulierung ohne Rahmenabkommen nicht als gleichwertig anerkennen, schreibt der «Tages-Anzeiger».
Für den Fall, dass das Rahmenabkommen scheitert, was nach jetzigem Stand nicht unwahrscheinlich ist, habe der Branchenverband Swiss Medtech einen Notfallplan vorgeschlagen und fordert unter anderem, dass bestehende Zertifikate länger gültig bleiben und der Bund für eine Übergangszeit nicht nur die EU-Zertifizierung anerkennt.
Trick mit US-Zulassung könnte funktionieren
Auch Produkte mit Zertifizierung der amerikanischen Zulassungsbehörde FDA sollen zugelassen werden. Mit diesem Trick liesse sich die Versorgung der Schweizer Ärzte mit Medizinprodukten sicherstellen.
Um das Problem mit der neuen Regulierung zu umgehen, lassen derweil viele Hersteller ihre Produkte noch einmal nach der alten EU-Verordnung zertifizieren, um zumindest in der drei- bis fünfjährigen Übergangszeit verkauft werden zu dürfen. Weil es bis zu viereinhalb Mal so viele Gesuche gibt, wie in normalen Zeiten, gäbe es bei den 58 Anbietern, die diese Zertifikate ausstellen dürfen, einen Bearbeitungsstau, der bis Mai 2020 nicht aufgelöst werden könne. Im schlimmsten Fall sind tausende für die medizinische Versorgung notwendige Produkte im nächsten Jahr nicht mehr erhältlich.
Die Gesundheitskosten: Sie steigen und steigen ...
Ein zentraler Grund, warum die Krankenkassenprämien auch 2018 steigen dürften, sind die stationären Spitalkosten. Wenn ein Patient im Spital übernachtet, teilen sich Kantone und Krankenkassen die Kosten. In den vergangenen Jahren haben die Kantone ihren Anteil an diesen Kosten schrittweise auf 55 Prozent erhöht, wie es das Krankenversicherungsgesetz fordert. Ab 2018 geht diese Erhöhung des Kostenanteils zwar nicht mehr weiter. Weil aber die stationären Spitalbehandlungen weiterhin leicht zunehmen, werden ab kommendem Jahr die Prämienzahler proportional mehr bezahlen müssen.
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Der zweite Grund: Es werden deutlich mehr Behandlungen ambulant durchgeführt, also ohne Übernachtung im Spital. Die Kantone forcieren nämlich die ambulanten Behandlungen. Diese ambulanten Spitalkosten bezahlen aber die Krankenkassen allein – und damit die Prämienzahler.
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Lesen Sie in der Bildergalerie wie Sie ihre Krankenkassen-Prämien senken.
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Jedes Jahr werden die Prämien für die Krankenkasse teuer: Stimmt, da kann man schon einmal nachdenklich werden.
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Sie wollen weniger Prämien zahlen? Erster Schritt dazu: Ein Vergleich der verschiedenen Krankenkassen. Am einfachsten geht dies auf einem der diversen Prämienrechner im Internet. Auch das Bundesamt für Gesundheit bietet eine solchen an: www.priminfo.ch
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Wie Sie sparen können: Gesunde Erwachsene, die keine oder nur geringe Arztkosten erwarten, wählen meist die höchste Franchise von 2500 Franken.
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Wer immer zuerst einen Hausarzt konsultiert, sollte prüfen, ob in der eigenen Prämienregion ein günstiges Hausarztmodell angeboten wird.
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Viele Krankenkassen bieten Telefon-Modelle an, bei denen man sich verpflichtet, vor dem Arztbesuch per Telefon ein spezielle medizinische Beratungsstelle zu konsultieren.
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Jeweils bis Ende November können Sie die Grundversicherung kündigen und zu einer neuen Kasse wechseln.
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