Anbau im FreienBund bewilligt Versuch mit gentechnisch verändertem Weizen
sda/tgab
5.11.2024 - 19:55
Das Bundesamt für Umwelt hat einem Freilandprojekt im Kanton Zürich mit gentechnisch verändertem Weizen grünes Licht erteilt. Im Fokus des Versuches steht die Resistenz gegen Pilzkrankheiten. Es gibt auch Kritik.
sda/tgab
05.11.2024, 19:55
SDA
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Im Kanton Zürich darf im Rahmen eines Forschungsprojekts gentechnisch veränderter Weizen im Freien angebaut werden.
Ziel ist es, krankheitsresistente Pflanzen zu erhalten.
Neues Erbgut von anderen Organismen erhält der Weizen nicht, Kritik gibt es trotzdem.
Beim Versuch gehe es nicht um Grundlagenforschung, sondern um Sortenentwicklung für die Kommerzialisierung.
Für ein Forschungsprojekt darf im Kanton Zürich gentechnisch veränderter Weizen im Freien angebaut werden. Das Bundesamt für Umwelt hat dazu ein Gesuch bewilligt von Agroscope, dem Kompetenzzentrum des Bundes für landwirtschaftliche Forschung. Von der Allianz Gentechfrei kommt Kritik.
Ziel ist es, krankheitsresistente Pflanzen zu erhalten, wie es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) vom Dienstag hiess. Geforscht wird mit der alten Schweizer Winterweizensorte Arina. Sie wurde mit der an der Universität Basel entwickelten gentechnischen Züchtungsmethode TEgenesis verändert, wie Agroscope selbst schrieb.
Neues Erbgut von anderen Organismen erhält der Weizen mit TEgenesis nicht. Vielmehr sollen sich im Erbgut vorhandene Sequenzen so platzieren, dass die Pflanzen neue Eigenschaften entwickeln beziehungsweise ungewünschte Eigenschaften verlieren. Im Fokus des Versuches steht die Resistenz gegen Pilzkrankheiten wie Septoria, Gelbrost, Braunrost und Mehltau.
Auf geschütztem Gelände angebaut
Der Freisetzungsversuch soll zeigen, wie sich die Pflanzen im Feld verhalten. Er beginnt im laufenden Herbst und dauert bis zu fünf Jahre. Angebaut wird der Weizen auf dem geschützten Gelände am Standort Reckenholz ZH von Agroscope.
Agroscope muss dafür sorgen, dass sich ausserhalb der Versuchsfläche kein gentechnisch verändertes Material verbreiten kann. Die Auflage sei vergleichbar mit jenen zu früheren Versuche, schrieb das Bafu. Die Schweiz hat ein Gentech-Moratorium bis Ende 2025. Für die Forschung dürfen gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden, aber nur mit Bewilligung.
Von der Schweizer Allianz Gentechfrei (SGA) kommt Kritik. Zum ersten Mal werde eine Pflanze freigesetzt, die mit TEgenesis verändert worden sei. Beim Versuch gehe es nicht um Grundlagenforschung, sondern um Sortenentwicklung für die Kommerzialisierung. Auch fehlen der SAG Informationen zu möglichen Abbauprodukten in der Zelle und deren Wirkung, die für die Risikoanalyse relevant sein könnten.