Konsumentenschutz Kinder werden auf Tiktok nicht genügend geschützt

SDA/jka

16.2.2021 - 07:31

This Tuesday, Feb. 25, 2020 photo shows the icon for TikTok taken in New York. From the perspective of teens flooding onto TikTok, the Chinese-owned online video app is a major new outlet for self-expression, one proudly home to the silly, the loud and the weird. To others, though, the service is an unnerving black box that could be sharing information with the Chinese government, facilitating espionage, or just promoting videos and songs some parents consider lewd. (AP Photo)
Bild: Keystone

Nach dem Tod eines Mädchens in Italien bricht die Kritik an der Social-Media-App Tiktok nicht ab. Konsumentenschützer fordern eine Untersuchung, denn die App versage darin, Kinder zu schützen. 

Ende Januar kam im Januar eine 10-Jährige vermutlich infolge einer Mutprobe, die sie auf der Kurzvideo-App Tiktok entdeckt hatte, zu Tode

Die beliebte App gerät nun ins Visier europäischer Konsumentenschützer. Der europäische Verband Beuc reichte am Dienstag eine Beschwerde über das Videoportal bei der EU-Kommission und dem Netzwerk nationaler Verbraucherschutzbehörden ein.

«Tiktok lässt seine Benutzer im Stich, indem ihre Rechte massenhaft verletzt werden», sagte Generaldirektorin Monique Goyens. «Kinder lieben Tiktok, aber das Unternehmen versagt darin, sie zu schützen.»

Konkret bemängeln die Konsumentenschützer etwa, dass Kinder und Jugendliche nicht ausreichend vor versteckter Werbung und potenziell schädlichen Inhalten geschützt würden. Auch sei das Vorgehen bei der Verarbeitung persönlicher Daten irreführend.

Mehrere Klauseln der Nutzungsbedingungen seien unfair. Man erwarte, dass die Behörden die Tiktok-Praktiken umfassend untersuchten und dagegen vorgingen, teilte Beuc am Dienstag mit. Zudem würden die nationalen Behörden dazu gedrängt, etwas zu unternehmen.

Laut Tiktok-Nutzungsbedingungen musst man mindestens 13 Jahre alt sein, um Tiktok nutzen zu dürfen. Anwender unter 18 Jahren benötigen offiziell die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten, diese wird jedoch von den Betreibern der Anwendung nicht tatsächlich eingeholt.

Zurück zur Startseite