Agentur legt Beschwerde ein Thuner Verkehrsbetrieb weigert sich, mit Bibelversen zu werben

toko

17.10.2024

Busse von STI am Bahnhof Thun. Das Unternehmen weigert sich, mit Bibelversen auf seinen Fahrzeugen zu werben.
Busse von STI am Bahnhof Thun. Das Unternehmen weigert sich, mit Bibelversen auf seinen Fahrzeugen zu werben.
KEYSTONE/Peter Schneider

Die christliche Agentur C wirbt auch auf Bussen einiger ÖV-Betriebe mit Bibelsprüchen – nicht so im Berner Oberland: Dort weigert sich ein Unternehmen, Werbung mit religiösem Inhalt anzunehmen.

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Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Keine Religion auf Bussen: Der Verkehrsbetrieb STI in Thun weigert sich, auf seinen Fahrzeugen mit Bibelversen zu werben. 
  • Die christliche Werbeagentur «C» wollte das nicht auf sich sitzen lassen und beschwerte sich.
  • Weil sich aber weder das Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination des Kantons Bern noch das Bundesamt für Verkehr mit der Sache befassen wollten, landete der Sachverhalt beim Bundesverwaltungsgericht.
  • Dies wurde jedoch wegen einer versäumten Frist nicht aktiv.

Plakate mit Bibelsprüchen gibt es überall in der Schweiz. Mit Zitaten aus der heiligen Schrift – stets in gelber Schrift auf blauem Hintergrund – wirbt die christliche Agentur C im öffentlichen Raum für die Hinwendung zu Gott.

Auch auf Bussen zahlreicher öffentlicher Verkehrsbetriebe sind die Verse unterwegs. Doch im Berner Oberland weigerte sich das Thuner Transportunternehmen STI nach Auftrag der Agentur dagegen – mit dem dezidierten Hinweis, es sei keine Werbung mit religiösem Inhalt erwünscht.

Dies wollte die Agentur C nicht auf sich sitzen lassen – und schaltete zunächst das Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination des Kantons Bern ein, das sich in der Sache jedoch nicht äussern wollte.

Das Amt hielt zudem fest, dass es sich nicht veranlasst sehe, eine anfechtbare Verfügung zu erlassen, wie dies die Agentur gewünscht hatte.

Auch BAV will sich nicht äussern

Auch eine dann folgende Rechtsverweigerungsbeschwerde beim Bundesamt für Verkehr (BAV) brachte die Agentur nicht weiter, denn das Amt ist für die Behandlung nicht zuständig und leitete den Fall ans Bundesverwaltungsgericht weiter.

Dieses wurde jedoch nicht aktiv, denn die Frist von 30 Tagen für die Übermittlung eines solchen Rechtsmittels war mittlerweile abgelaufen. Das Gericht schreibt, dass die im August 2023 bereits anwaltlich vertretene Beschwerdeführerin nach dem Schreiben der STI Bus ihre Beschwerde hätte einreichen müssen.

Muss ein ÖV-Betrieb für die Kirche weben?

Die eigentlich interessante Frage wurde mit dem Urteil allerdings nicht beantwortet: Darf sich ein Verkehrsbetrieb mit staatlicher Beteiligung weigern, Werbung für eine religiöse Ansicht zu machen?

Möglicherweise gibt es aber eine Entscheidung in der Sache. Denn der Gang ans Bundesgericht würde der Agentur noch offenstehen.

«Verstösst gegen die Verfassung»

Das Busunternehmen will sich auf Anfrage des «Tages-Anzeiger» nicht zu dem Fall äussern, der Präsident der Agentur C zeigt sich optimistisch. Schliesslich, so Peter Stucki, sei nicht in der Sache gegen ihr Anliegen entschieden worden, sondern aufgrund eines Formfehlers.

«Ich bin überzeugt, dass das Ablehnen unserer Werbung gegen die Verfassung verstösst», sagt Stucki. Wie es weiter heisst, prüfe die Agentur nun, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen.

Mit Material von Keystone-sda.