Angst vor Ehemann Frau gibt sich 17 Jahre lang als ihre Cousine aus

loe

16.10.2024

Das Zürcher Obergericht hat die Strafe einer 51-jährigen Frau gemildert.
Das Zürcher Obergericht hat die Strafe einer 51-jährigen Frau gemildert.
sda

17 Jahre lang gab eine Frau sich als ihre eigene Cousine aus. Dann flog sie in einer Polizeikontrolle auf und wurde verurteilt. Nun hat das Zürcher Obergericht ihre Strafe gemildert.

loe

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Eine Frau lebt 17 Jahre lang mit einer falschen Identität in der Schweiz.
  • In einer Polizeikontrolle im Jahr 2019 fliegt sie schliesslich auf. Drei Jahre später wird sie vom Bezirksgericht Andelfingen verurteilt.
  • Mit dem Urteil ist die Frau aber nicht einverstanden und zieht den Fall vors Zürcher Obergericht weiter. Dieses mildert ihre Strafe.

Eine Frau und ihre zwei Kinder flüchteten im Jahr 2002 in die Schweiz. Sie gilt als vorläufig aufgenommen, später bekommt sie die Aufenthaltsbewilligung B. Der Grund für die Flucht damals: der Bürgerkrieg in Somalia. Doch das stimmt nicht ganz.

Vor dem Bürgerkrieg ist die heute 51-jährige Frau bereits 1992 geflohen, damals war sie knapp 20 Jahre alt. Sie ging nach Italien, wo sie einen Landsmann heiratete und zwei Kinder bekam.

Auf der Flucht vor dem Ehemann

Aber im Sommer 2002 musste sie erneut fliehen, wie der «Landbote» schreibt. Diesmal vor ihrem gewalttätigen Ehemann. Sie reist also in die Schweiz, beantragt hier Asyl und behauptet, dass sie vor wenigen Tagen aus Somalia geflüchtet sei. Die Jahre in Italien verschweigt sie. Zu diesem Zeitpunkt nutzt sie zudem auch nicht mehr ihren eigenen Namen, sondern denjenigen ihrer verstorbenen Cousine.

17 Jahre lang lebte sie hierzulande mit einer falschen Identität. Zwischendurch hielt sie sich unter ihrem richtigen Namen aber auch in Italien auf, wo sie 2010 die Staatsbürgerschaft erlangte. Diese verschwieg sie in den Anträgen für die Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz.

Durch Polizeikontrolle flog sie auf

Doch im Juni 2019 flog sie auf. Sie geriet damals in Rheinau ZH in eine Polizeikontrolle. Dort zeigte sie ihre italienische ID, mit ihrem richtigen Namen. Als die Polizei Fingerabdrücke machen wollte, wehrte sie sich aber. Diese Abdrücke führten schliesslich zum Namen der verstorbenen Cousine.

Rund dreieinhalb Jahre später stand die Frau schliesslich vor dem Bezirksgericht Andelfingen. Dieses verurteilte sie wegen Hinderung einer Amtshandlung und Täuschung der Behörden zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu jeweils 40 Franken. Also insgesamt 1600 Franken und eine Busse von 400 Franken.

Doch damit ist die Frau nicht einverstanden, wie der «Landbote» schreibt. Sie legt Berufung ein und zieht den Fall ans Zürcher Obergericht. Dort begründet sie ihre Tat: «Aus Angst vor meinem Mann lebte ich unter falscher Identität.» Sie habe befürchtet, er werde sie sonst finden und ihr die Kinder wegnehmen.

Verteidiger fordert Freispruch

Ihr Verteidiger fordert Freispruch, genau wie damals vor dem Bezirksgericht Andelfingen. Seine Mandantin habe die Behörden aus einer Notsituation heraus getäuscht. Aus heutiger Sicht sei es fraglich, ob ein Bedürfnis für eine Bestrafung bestehe. Seine Mandantin habe sich mustergültig integriert. Und als italienische Staatsbürgerin dürfe sie ohnehin in der Schweiz leben und arbeiten.

Zudem liegt keine Hinderung einer Amtshandlung vor. «Ohne Anordnung durch die Staatsanwaltschaft hätten ihr die Polizisten die Fingerabdrücke gar nicht abnehmen dürfen», sagte der Verteidiger.

Das Obergericht bestätigt den Schuldspruch wegen Täuschung der Behörden. Sie verurteilen die Angeklagte zu einer bedingten Geldstrafe von 1000 Franken. Also 25 Tagessätze zu jeweils 40 Franken.

In Bezug auf die Verweigerung der Fingerabdrücke wurde die Frau freigesprochen, da eine Verweigerung nur nach einer Anordnung durch die Staatsanwaltschaft strafbar gewesen wäre.

Die Beschuldigte muss die Hälfte der Verfahrenskosten tragen. Das sind 5550 Franken.