Gesetze nicht eingehalten Swiss verweigert Flug und schickt Kunden in stundenlange Telefonodyssee

tgab

10.7.2024

Bei der Swiss lässt der Wissensstand der Mitarbeitenden bezüglich Visa-Regeln offenbar zu wünschen übrig. 
Bei der Swiss lässt der Wissensstand der Mitarbeitenden bezüglich Visa-Regeln offenbar zu wünschen übrig. 
Alexandra Wey/Keystone

Ein Mann möchte seine Familie in Äthiopien besuchen. Die Swiss nimmt ihn wegen eines fehlenden Visums nicht mit. Dabei hätte er es auch bei Ankunft am Flughafen vor Ort ausstellen lassen können. Die Swiss wähnt sich im Recht, die äthiopische Botschaft widerspricht.

tgab

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein Mann möchte mit der Swiss nach Äthiopien fliegen. Er benötigt dafür ein Visum. Das kann er sich laut der Einreisebestimmung des Ziellandes auch bei der Ankunft in Addis Abeba besorgen.
  • Die Swiss nimmt ihn aber wegen des fehlenden Visums nicht mit.
  • Bei einem zweiten Versuch darf er dann mitfliegen – auch ohne Visum. Die Swiss erklärt, es handele sich um ein Versehen, man hätte den Mann nicht mitnehmen dürfen.
  • Die äthiopische Botschaft und das Bundesamt für Zivilluftfahrt widersprechen. Der Mann hätte auch ohne Visum einreisen dürfen.

Ziemlich viel Zeit, Geld und Nerven kostete einen Flüchtling aus Eritrea und seine Mentorin ein Flug mit der Swiss von Zürich über Frankfurt nach Addis Abeba, Hin- und Rückflug. Der Mann besitzt Aufenthaltsstatus B, er darf also ins Ausland reisen – und wollte seine Familie in Äthiopien besuchen, berichtet das SRF.

Dafür benötigt er ein Visum, das er zwar beantragte, das aber nicht rechtzeitig fertig wurde. In der Annahme, er könne sich das Dokument auch bei Ankunft am Flughafen von Addis Abeba ausstellen lassen – so wie es in den Reiseinformationen von Äthiopien vermerkt ist –, fährt der Mann zum Flughafen Zürich.

Die Swiss jedoch verweigert den Flug und lässt den Mann für 200 Franken auf ein späteres Abreisedatum umbuchen. Zum neuen Flugdatum fehlt das Visum immer noch. Doch diesmal lässt ihn die Swiss mitfliegen. Warum, bleibt unklar.

Wegen des verkürzten Aufenthalts bei seiner Familie möchte der Mann nun den Rückflug auf einen späteren Termin umbuchen. Von Äthiopien aus ist das offenbar schwierig. Der Mann wendet sich deshalb an seine Mentorin in der Schweiz.

Drei Stunden in der Warteschleife – für einfache Umbuchung

Und die gerät in einen regelrechten Telefonmarathon, schreibt das SRF. Fast drei Stunden habe sie in der Warteschleife verbracht, wird zwischen mehreren Mitarbeitenden hin und her verbunden, bis die einfache Umbuchung endlich gelingt.

Die Mentorin ist verärgert und fordert per Kontaktformular eine Erklärung von der Swiss. Sie erhält jedoch keine konkreten Antworten. Erst auf Anfrage von «Espresso», warum der eritreische Flüchtling unter den gleichen Voraussetzungen – das fehlende Visum – einmal nicht zum Flug zugelassen wurde und einmal problemlos mitfliegen durfte, hiess es bei der Swiss, man könne sich das nicht erklären. Der Mann hätte auch beim zweiten Versuch nicht an Bord gelassen werden dürfen.

Bei der äthiopischen Botschaft sieht man das anders. In einem Schreiben an «Espresso» stellt sie klar, dass es kein Problem sei, in Addis Abeba ein entsprechendes Visum ausstellen zu lassen. Was beim zweiten Flugversuch des Mannes ja auch funktioniert hatte. Die Swiss hätte den Mann auch schon beim ersten Flugtermin mitnehmen müssen.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt bestätigt das: «Fluggesellschaften sind grundsätzlich verpflichtet, das Einreiserecht des Ziellandes einzuhalten.»

Die Swiss entschuldigte sich für die Unannehmlichkeiten, übernimmt die Umbuchungskosten für den Hinflug und erstattet der Mentorin die Telefonkosten.