Aufdatiert Das Wichtigste zum Coronavirus auf einen Blick

gbi/SDA

29.2.2020

Das Coronavirus breitet sich in Europa weiter aus und sorgt für Verunsicherung. Was müssen Schweizer beachten und wissen? Das Wichtigste im Überblick. 

Wann wurde in der Schweiz der erste Fall bekannt?

Am Dienstag, 25. Februar, wurde der erste Infektionsfall in der Schweiz bestätigt. Gemäss Bundesamt für Gesundheit (BAG) handelt es sich um einen 70-Jährigen aus dem Tessin, der sich in Norditalien angesteckt hatte. Der  erkrankte Mann konnte das Spital in Lugano unterdessen verlassen. 

Seither kamen über 37 Fälle in verschiedenen Kantonen dazu. Schon über 2'200 Personen wurden negativ getestet (Stand: 3. März).

Das BAG hat für die Bevölkerung unter der Telefonnummer 058 463 00 00 eine Hotline für alle Fragen rund um das Coronavirus eingerichtet.



Wie reagieren die Behörden?

Der Bundesrat hat am 28. Februar für die ganze Schweiz ein Verbot von Grossveranstaltungen mit mehr als 1'000 Besuchern erlassen. Dieses gilt vorerst bis zum 15. März. Es sei das erste Mal, dass die Massnamen im 2016 beschlossenen Epidemiengesetz in dieser Form zum Einsatz kämen. 

Die Stadt Chur verschärft die Vorgabe des Bundes im Zusammenhang mit dem Coronavirus noch drastischer: Veranstaltungen mit bereits über 50 Personen werden vorerst verboten.

Erkrankte Personen werden isoliert. Personen, die engen Kontakt mit den Erkrankten haben, müssten ebenfalls für zwei Wochen in Quarantäne. Auch in der Schweiz wohnhafte Personen, die in Corona-Gebieten waren – insbesondere in China oder auf verschiedenen Kreuzfahrtschiffen in asiatischen Gewässern –, werden nach ihrer Rückkehr in Quarantäne gesetzt.

All diese Massnahmen dienen dazu, eine weitere Ausbreitung des neuen Coronavirus, genannt SARS-CoV-2, zu verhindern. Wie Daniel Koch, Leiter der Abteilung für übertragbare Krankheiten beim BAG, am 27. Februar vor den Medien ausführte, rechnet er damit, dass dieses System bald an seine Grenzen stossen werde. Sollte es zu viele Infektionsfälle geben, müssten sich die Gesundheitsbehörden künftig auf die schweren Fälle konzentrieren. Denn er betonte auch: In den allermeisten Fälle nehme die Krankheit keinen schweren Verlauf. 



Wie steckt man sich an?

Die Übertragung von SARS-CoV-2 geschieht vor allem durch Tröpfcheninfektion: Beim Niesen oder Husten gelangen Viren von einer Person entweder direkt auf die Schleimhäute von Nase, Mund und Augen einer anderen Person. Oder die Viren überleben einige Stunden in winzigen Tröpfchen auf Händen oder Oberflächen wie Türklinken oder Ähnlichem.

Wie rasch treten Symptome auf?

Nach einer Ansteckung dauert es in der Regel vier bis sieben Tage bis zu den ersten Krankheitszeichen – die Spannweite reicht jedoch gemäss BAG von nur einem bis zu 14 Tagen. 

Welche Symptome treten auf?

Zu Beginn treten oft – ähnlich wie bei einer Grippe – ein unspezifisches Unwohlsein, Müdigkeit oder Fieber auf. Es folgen meist Atemwegssymptome, typisch ist gemäss BAG etwa ein trockener Husten. Weniger häufige Symptome sind: Kopfschmerzen, selten Muskelschmerzen, Übelkeit und Durchfall.


Galerie: So lange sind Viren auf Oberflächen ansteckend

Welche Vorsichtsmassnahmen helfen?

Zu den Vorsichts- und Hygienemassnahmen zählt das BAG:
– Regelmässig die Hände mit Wasser und Seife waschen oder ein Hand-Desinfektionsmittel verwenden.
– In ein Taschentuch niesen oder husten – alternativ auch in die Armbeuge.
– Benutzte Taschentücher nur in geschlossenen Abfalleimern entsorgen.
– Händeschütteln vermeiden.
– Personen mit Fieber sollten sich nicht zum Arzt oder in ein Spital begeben, sondern erst telefonisch Kontakt aufnehmen oder sich bei der Hotline melden. – Nur nach telefonischer Anmeldung in Arztpraxis oder Notfallstation.

Die zuständige Taskforce des Bundes hat beschlossen, die Bevölkerung mit einer Informationskampagne auf diese Hygienemassnahmen hinzuweisen. Am 2. März hat der Bund entschieden, die Kampagne von Stufe «gelb» auf Stufe «rot» zu verschärfen.



Helfen Schutzmasken?

Das Tragen von einfachen Hygienemasken in der Öffentlichkeit oder im Umgang mit Erkrankten schützt gemäss BAG nicht zu 100 Prozent vor einer Ansteckung. Atemwegströpfchen können durch die Lücken seitlich an der Hygienemaske gelangen, wenn diese nicht eng anliegt. Die Masken werden ausserdem mit der Zeit durch den Atem feucht, was den Schutz ebenfalls vermindern kann.

Immerhin könne das Tragen von Hygienemasken das Infektionsrisiko reduzieren, weil man dann seltener Mund, Nase und Augen berühre – das hätten Untersuchungen gezeigt.

Bei bereits erkrankten Personen können Hygienemasken die Weiterverbreitung der Viren deutlich reduzieren. Beim Niesen oder Husten fängt die Maske viele Atemwegströpfchen auf.



Was tun, wenn man eine Ansteckung vermutet?

Das BAG ruft dazu auf, im Falle von Beschwerden (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht persönlich ins Spital oder zum Arzt zu gehen. Stattdessen sollte man sich zuerst per Telefon mit dem Arzt oder der Hotline in Verbindung setzen. Ausserdem sollte man mit Symptomen nicht in die Öffentlichkeit gehen. 

Darf man noch Pakete aus China annehmen?

Pakete sind gemäss BAG «unbedenklich»: In der Regel könne ein Virus nur wenige Stunden auf Gegenständen überleben. Bei einem Transportweg von mehreren Tagen seien Bestellungen aus China daher unproblematisch.

Woher kommt das Coronavirus?

Den Ausgangspunkt der Coronavirus-Epidemie in China bildet wahrscheinlich ein Markt der Stadt Wuhan. Dort wurden nebst Fisch auch Fledermäuse, Schlangen und weitere Wildtiere gehandelt. Das Virus wurde von Tieren auf den Menschen übertragen.

Galerie: Wissenswertes über Viren

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