Video zeigt Ausmass der Zerstörung in La Chaux-de-Fonds
Zahlreiche Menschen wurden nach einem Unwetter im Kanton Neuenburg verletzt, die Sachschäden sind beträchtlich. Eine Person verlor ihr Leben, als wegen des Unwetters ein Baukran auf einer Baustelle im Bahnhofquartier umstürzte, wie die Kantonspolizei in einer Mitteilung schreibt.
24.07.2023
Schäden, verursacht von Stürmen und Unwettern, können Betroffene ratlos zurücklassen. blue News klärt auf, bei welcher Versicherung du welchen Schaden melden kannst. Eine Übersicht.
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
- Das tornadoartige Unwetter vom 24. Juli in La Chaux-de-Fonds hat eine Schneise der Verwüstung hinterlassen.
- Am 31. März ist der bislang stärkste Sturm des Jahres übers Land hinweggefegt und hinterliess Sachschäden.
- Stürme und Unwetter können Schäden verursachen. Etwa im Garten, am Dach oder am Fahrzeug.
- blue News zeigt, was überhaupt als Unwetterschaden gilt und was du bei welcher Versicherung melden kannst.
Hinweis zur Transparenz: Dieser Artikel erschien erstmals am 31. März 2023. Aufgrund der Aktualität veröffentlicht blue News ihn in überarbeiteter Version erneut.
Im März zog Sturm «Mathis», der bislang als heftigster des Jahres galt, durchs Land.
Seit Montagmittag ist ein neuer Spitzenwert erreicht worden, als der tornadoartige Sturm mit Windböen bis zu 217 Kilometern pro Stunde über das neuenburgische La-Chaux-de-Fonds hinwegfegte und eine Schneise der Zerstörung hinterliess.
Solche Stürme, aber auch Unwetter können Keller fluten, Windschutzscheiben zerhageln oder das Rittiseili im Garten kaputtfegen. Zurück bleiben Chaos und ratlose Betroffene.
Falls die jüngsten Gewitter auch bei dir gewütet haben, dann erfährst du hier, welche Schäden du bei welcher Versicherung melden kannst.
1. Unwetterschäden sind Elementarschäden
Doch vorab das Grundlegende: Schäden, verursacht durch Unwetter, heissen im Fachjargon Elementarschäden. Ein Schaden wird dann als Elementarschaden eingestuft, wenn er durch eine unberechenbare Naturgewalt entstanden ist.
In der Schweiz gilt dies für folgende Ereignisse: Sturm, Hagel, Lawinen, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Überschwemmung und Hochwasser.
Je nach beschädigtem Objekt ist eine andere Versicherung zuständig. Welche Versicherung welchen Schaden abdeckt, ist demnach abhängig von dem, was kaputtgegangen ist.
Hat der Blitz dein Haus beschädigt oder der Wind den Ziegel vom Dach gefegt? Dann melde dich bei der Gebäudeversicherung. Die kommt für Schäden an deinem Gebäude verursacht durch Stürme, Starkregen, Hagel, Erdrutsche oder eben Blitzschlag auf.
Laut dem Schweizer Versicherungsverband ist die Gebäudeversicherung nur zuständig für Schäden an fest verbauten und beweglichen Gebäudeteilen. Also zum Beispiel an Türen, Fenstern, Dach oder Aussenwänden. Aber Achtung: Schäden an Fensterscheiben oder anderen Verglasungen am Gebäude (z. B. Wintergarten) sind nicht bei allen Gebäudeversicherungen automatisch in der Police enthalten. Ein Check lohnt sich also.
Mieter*innen müssen selbst keine Gebäudeversicherung abschliessen. Die liegt in der Verantwortung des jeweiligen Eigentümers, der jeweiligen Eigentümerin.
Tipp: Warnen die Behörden frühzeitig vor einem Unwetter, ist der Versicherungsnehmer in der Pflicht, sein Gebäude und Mobiliar entsprechend abzusichern. Etwa die Garten- und Terrassenmöbel anbinden oder verstauen, die Fenster und Türen vor Starkregen oder Hagel entsprechend absichern. Versäumst du das, kann die Versicherung die Kostenerstattung verweigern. Das gilt auch für Mieter, die vom Vermieter zur Verantwortung gezogen werden können.
Hat der Sturm das Rittiseili im Garten oder die Gartenmöbel beschädigt? Dann greift die Hausratsversicherung. Grundsätzlich gilt: Die Hausratsversicherung ist zuständig für Beschädigungen oder Zerstörung von beweglichem Mobiliar, im Innen- wie auch im Aussenbereich (Garten oder Terrasse).
Wichtig dabei ist, die Deckungssumme bei der Hausratsversicherung regelmässig zu überprüfen und anzupassen – besonders nachdem du neues Mobiliar angeschafft hast.
Tipp: Je nach Möglichkeit lohnt es sich, Kaufbelege und Garantien aufzubewahren, um im Schadensfall den Wert des Mobiliars belegen zu können. Aber Achtung: Eine Versicherung erstattet in der Regel nur den Zeitwert eines Gegenstands.
Haben herumwirbelnde Teile dein Töff beschädigt? Oder haben die Hagelkörner deine Windschutzscheibe zersplittert? Dann greift die Teilkaskoversicherung deiner privaten Motorfahrzeugversicherung beziehungsweise der Flottenversicherung.
Wichtig ist, dass die Schäden nur durch das Unwetter entstanden sind und nicht durch riskantes Fahren der Lenker*innen. Als Beispiel: Fährst du auf einen Baum auf, der bereits auf der Strasse liegt, greift die Fahrzeugversicherung nicht, weil der Schaden durch dein Fahrverhalten verursacht wurde. Fällt der Baum aber auf dein geparktes Auto, dann kannst du den Schaden der Motorfahrzeugversicherung melden.
Hat der herumwirbelnde Gartenstuhl deines Nachbarn dich verletzt? Dann greift deine Unfallversicherung. Wichtig ist hier, dass Gebäude und Mobiliar deines Nachbarn (als Eigentümer) vernünftig gesichert werden müssen. Kann nachgewiesen werden, dass dies bei einem angekündigten Sturm nicht der Fall war, kann die Unfallversicherung die Kosten bei deinem Nachbarn geltend machen.