Vom Zoll abgefangen Blitzer-Warngerät im Internet bestellt – 1000 Franken Busse

tgab

11.9.2024

Die Nutzung, aber auch die Einfuhr und der Verkauf von Geräten und Vorrichtungen, die Autofahrer*innen vor Blitzern und Verkehrskontrollen warnen, sind verboten.
Die Nutzung, aber auch die Einfuhr und der Verkauf von Geräten und Vorrichtungen, die Autofahrer*innen vor Blitzern und Verkehrskontrollen warnen, sind verboten.
Bernd Weissbrod/Keystone (Symbolbild)

Zwei Männer und eine Frau wurden per Strafbefehl zu einer saftigen Busse verurteilt, weil sie bei Amazon ein Radarwarngerät bestellt hatten. Ebenso erging es einem Mann, der an der Grenze mit einer aktiven Blitzer-App ertappt wurde.

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Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Der Zoll hat drei Radarwarngeräte abgefangen, beschlagnahmt und vernichtet.
  • Sie wurden per Amazon bestellt und waren auf dem Weg zu ihren Empfängern.
  • Das Einführen, Verkaufen, Verwenden oder Mitführen dieser Geräte ist verboten.
  • Die beiden Männer und eine Frau wurden zu jeweils 1000 Franken Busse verurteilt.

Radarwarngeräte, die Autofahrer*innen rechtzeitig auf Blitzer und Kontrollen hinweisen, sind eine praktische Sache, sollte man denken. Doch es gibt einen Haken: Ihre Nutzung ist in den meisten europäischen Ländern verboten, so auch in der Schweiz. Das Verbot gilt auch für Blitzer-Apps auf dem Handy.

Und ebenso für die Einführung, den Verkauf und das Mitführen solcher Geräte oder Vorrichtungen, die «darauf abzielen, Verkehrskontrollen zu stören oder zu umgehen», wie es im Strassenverkehrsgesetz (SVG) heisst.

Und da Unwissenheit bekanntlich nicht vor Strafe schützt, wurden nun eine Frau und zwei Männer aus der Region Baden zu je 1000 Franken Busse verurteilt, wie das «Badener Tagblatt» berichtet. Sie hatten Radarwarngeräte bei Amazon bestellt, die der Zoll auf dem Postweg zu ihren Empfängern abgefangen hatte.

Sie beteuerten zwar, von der Rechtslage nichts gewusst zu haben, doch das nützte ihnen in diesem Fall nichts.

Die Nutzung einer Navigations-App kann strafbar sein

Einen weiteren Mann ertappten Beamte am Grenzübergang Koblenz mit einer aktiven Blitzer-App auf seinem Smartphone. Er wurde mit einer Busse über 500 Franken dafür bestraft, ein Gerät genutzt zu haben, das zwar «nicht primär zur Warnung vor behördlichen Kontrollen des Strassenverkehrs bestimmt ist, es aber genau zu diesem Zweck eingesetzt zu haben.»

Welche App der Mann benutzte, geht nicht aus dem Strafbefehl hervor. Doch Achtung: selbst die Nutzung von Navigations-Apps, die neben Routeninformationen auch vor Blitzern und Verkehrskontrollen warnen, ist strafbar – obwohl das nicht ihr Hauptzweck ist.