Behindertes Kleinkind getötet Aargauer Eltern: «Wir haben unsere Tochter erlöst»

tgab

5.10.2023 - 14:55

Die Eltern eines schwerbehinderten dreijährigen Mädchens erstickten ihre Tochter und legten sie ins Kinderbett. Jetzt haben sie darüber gesprochen: Bezirksgericht Muri AG.
Die Eltern eines schwerbehinderten dreijährigen Mädchens erstickten ihre Tochter und legten sie ins Kinderbett. Jetzt haben sie darüber gesprochen: Bezirksgericht Muri AG.
Bild: Imago images/photothek

Die von der Aargauer Staatsanwaltschaft wegen Mordes angeklagten Eltern erklären, warum sie ihre dreijährige, schwerbehinderte Tochter im Mai 2020 getötet haben: Laut ihnen aus Mitgefühl.

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  • Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hat Anklage gegen die Eltern eines dreijährigen Mädchens wegen Mordes erhoben.
  • Sie sollen ihre schwerstbehinderte Tochter im Mai 2020 mit Ecstasy betäubt und anschliessend mit einem Tuch erstickt haben.
  • Die Eltern sind geständig.
  • Als Grund für ihre Tat geben sie Mitgefühl für ihre Tochter an.

Sie hätten es nicht ertragen, anzusehen, wie ihre Tochter leidet, zitierte die «Aargauer Zeitung» vom Donnerstag die von der Aargauer Staatsanwaltschaft wegen Mordes angeklagten Eltern: «Wir haben unsere Tochter erlöst.»

Das dreijährige Mädchen war wegen einer zerebralen Erkrankung stark behindert und hätte, laut Staatsanwaltschaft, wahrscheinlich lebenslang intensive Pflege benötigt. Es konnte nicht selber schlucken, nicht gehen, nicht sprechen, hatte Krämpfe und Schmerzen. Die Erkrankung ist unheilbar.

Die Eltern kümmerten sich um ihr Kind, schickten es laut Zeitungsbericht in zahlreiche Therapien. Ihre Tochter in eine externe Institution zu geben, sei für sie aber nicht infrage gekommen. «Wir wollten unser Mädchen nicht abgeben wie ein kaputtes Spielzeug», sagt der 33-jährige Vater jetzt. «Es wäre ihr nie besser gegangen. Sie hätte nie ein schönes Leben führen können», so die 31-jährige Mutter. Die Eltern wollten, dass ihr Kind glücklich ist, aber dazu musste es seinen jetzigen Körper verlassen, waren sie überzeugt.

Laut Zeitungsbericht haben die Eltern ihrem Kind Ecstasy in den Gute-Nacht-Schoppen gemischt. Nachdem die Wirkung der Droge einsetzte, hätten sie das Mädchen mit einem Tuch erstickt und es ins Kinderbett gelegt.

Geständnis nach Festnahme

Wie die Aargauer Oberstaatsanwaltschaft am Mittwoch schrieb, informierten die Eltern aus Hägglingen AG am frühen Morgen des 7. Mai 2020 die kantonale Notrufzentrale, dass sie ihre drei Jahre alte Tochter leblos im Kinderbett vorgefunden hätten. Die ausgerückten Einsatzkräfte konnten nur noch den Tod des Mädchens feststellen.

Die Staatsanwaltschaft bestätigte, dass – nach intensiven Ermittlungen – am 10. August 2020 die Festnahme der Eltern sowie der Grossmutter des Opfers folgte. Die Mutter war laut Zeitungsbericht geständig und sagte bei der Befragung am 11. August: «Ich habe das nicht für mich gemacht. Ich habe das nur für sie gemacht.» Der Vater habe die Tat drei Tage später zugegeben.

Den Vorwurf, dass die Eltern bereits zuvor versucht hatten, das Mädchen mit betäubenden Substanzen zu töten, bestätigte die Mutter gegenüber der Zeitung mit den Worten: «Ich konnte es nicht.» Deshalb habe sie zweimal einen mit Ecstasy vermischten Schoppen vorbereitet, dann aber dem Mädchen nicht gegeben.

Verteidiger plädieren auf Totschlag 

Die Anklagen gegen Eltern und Grossmutter sind am Bezirksgericht Bremgarten AG hängig. Die Staatsanwaltschaft fordert 18 Jahre Freiheitsstrafe wegen Mordes für die Eltern sowie wegen Gehilfenschaft 5 Jahre für die Grossmutter. Alle drei sind deutsche Staatsbürger und sollen für 15 Jahre des Landes verwiesen werden.

Die Verteidiger der Eltern werden auf Totschlag plädieren, wie die «Aargauer Zeitung» schreibt. Des Totschlags schuldig macht sich, wer den Tod eines anderen Menschen «in heftiger Gemütsbewegung oder unter grosser seelischer Belastung verursacht». Das Schweizer Strafgesetzbuch sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren vor.

Mit Material der Nachrichtenagentur sda

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