«Ich bin fassungslos» Zuger Migrolino-Angestellte muss für Benzinklau der Kunden zahlen

dmu

12.10.2024

Weil Kunden von Migrolino ihr Benzin nicht bezahlten, musste eine Angestellte dafür aufkommen.
Weil Kunden von Migrolino ihr Benzin nicht bezahlten, musste eine Angestellte dafür aufkommen.
Symbolbild: Keystone

Eine Migrolino-Angestellte im Kanton Zug soll mehrmals für Kunden bezahlt haben müssen, die das Benzin nicht beglichen haben. Die Migros distanziert sich von der Praxis.

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  • Eine 25-jährige Mitarbeiterin in einer Zuger Migrolino-Filiale musste wiederholt für Kunden zahlen, weil diese nicht für das Benzin aufgekommen sind.
  • Dagegen will nun rechtlich dagegen vorgehen.
  • Die Migros distanziert sich von der Praxis und erklärt, dass solche Vorfälle gegen arbeitsrechtliche Grundsätze verstossen.

Seit rund eineinhalb Jahren arbeitet eine 25-jährige Frau bei einer Migrolino-Filiale im Kanton Zug. In dieser Zeit musste sie laut eigener Aussage bereits 500 Franken aus eigener Tasche bezahlen – für Benzin, das die Kunden nach dem Tanken nicht bezahlt hatten.

«Ich bin fassungslos. Unser Chef verlangt von uns allen, dass wir diese Beträge selbst übernehmen», sagt die Frau zu «20 Minuten».  Gemäss dem Filialleiter liege die Verantwortung bei den Angestellten. Diese müssten sicherstellen, dass jeder Kunde auch bezahlt.

Die 25-Jährige hält das für unrealistisch, zumal oft mehrere Leute gleichzeitig im Laden sind. «Es ist doch die Aufgabe des Kunden, entweder mitzuteilen, dass er getankt hat, oder auf Nachfrage ehrlich zu sein», sagt sie.

Offenbar kein Einzelfall

Neulich sei sie erneut zur Kasse gebeten worden, «aber ich habe mich geweigert, für den Tanksünder zu zahlen». Ihr Chef habe ihr daraufhin den Betrag direkt vom Lohn abgezogen. Dagegen will sie nun rechtlich vorgehen. 

Bei ihrer Situation handle es sich nicht um einen Einzelfall: Auch in anderen Migrolino-Shops müssten Angestellte für nicht bezahltes Benzin aufkommen. In ihren bisherigen Jobs bei Agrola und Socar habe sie das nie erlebt.

Für die Gewerkschaft Syna handelt der Filialleiter nicht korrekt: «Mitarbeitende können bei Benzindiebstahl nicht als die ‹verursachende Person› bezeichnet werden», sagt Cornelia Bickert, Branchenleiterin bei Syna, zu «20 Minuten». Die Schuld läge beim Dieb und nicht beim Mitarbeitenden.

Anwalt José Sanchez unterstützt diese Einschätzung: «Solange die Mitarbeiterin nicht grob fahrlässig oder absichtlich gehandelt hat, darf der Arbeitgeber nicht verlangen, dass sie die Tankrechnung selbst bezahlt.» Das finanzielle Risiko liege einzig beim Unternehmen.

Migros nimmt Stellung

Auf Anfrage von «20 Minuten» nimmt die Migros Stellung. Die Praxis, dass Mitarbeitende für unbezahlte Tankbeträge aufkommen müssten, sei «fremd und wird nicht toleriert». Migrolino und ihre Franchise-Partner investieren in ein «Drive-off Management» zur Prävention von Diebstählen.

Franchisenehmer würden hingegen als selbstständige Unternehmer agieren. Deshalb bestehe das Arbeitsverhältnis direkt zwischen den Mitarbeitenden und dem Franchise-Partner. Die beschriebenen Praktiken würden aber gegen arbeitsrechtliche Grundsätze verstossen. «Sollte uns ein solcher Vorfall bekannt werden, werden wir umgehend Massnahmen ergreifen», schreibt die Migros.