Corona-Bussen Zu striktes Regime an der Grenze? Zoll steht in der Kritik

tafi

8.5.2020

Der Einkaufstourismus ist nicht erlaubt, ansonsten darf aber jeder mit Schweizer Pass oder Aufenthaltsbewilligung über die Grenze. Eigentlich.
Der Einkaufstourismus ist nicht erlaubt, ansonsten darf aber jeder mit Schweizer Pass oder Aufenthaltsbewilligung über die Grenze. Eigentlich.
Keystone/Karl Mathis

Überschreiten die Schweizer Grenzwächter ihre Kompetenzen? Bei der Zollverwaltung gehen zahlreiche Beschwerden gegen Corona-Bussen ein. Nun wird die Rechtmässigkeit ihrer Handlungen überprüft.

Wer einen Schweizer Pass oder eine Aufenthaltsbewilligung besitzt, darf in die Schweiz einreisen – trotz Corona-Beschränkungen. In der entsprechenden Verordnung des Bundesrats steht allerdings auch, dass insbesondere der Einkaufstourismus nicht erlaubt ist und gebüsst wird. Wie SRF nun berichtet, verteilen die Schweizer Zollbeamten allerdings auch Bussen an Menschen, die aus anderen Gründen über die Grenze reisen.

Gegen diese Praxis seien bereits 39 Beanstandungen bei der Zollverwaltung eingegangen. Das habe nun die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Ständerates auf den Plan gerufen, die als Aufsichtsgremium die «Rechtmässigkeit der Handlungen der Verwaltung» kontrolliert, wie der Zuger Ständerat Matthias Michel (FDP) zu SRF sagte.



Man wolle nun die Praxis der Zollverwaltung untersuchen. Die Bundesbehörden seien verpflichtet, der GPK Einsicht in ihre Dokumente zu gewähren. Noch vor dem Sommer will die GPK entscheiden, wie die Untersuchung ablaufen soll. Auch andere Massnahmen des Bundes in Zusammenhang mit dem Notrechtsregime würden überprüft.

Die Zollverwaltung hält die derzeitige Praxis für gerechtfertigt. Die Gebüssten würden sich «nicht im Sinne des Bundesrates» verhalten, zitiert SRF aus einer Stellungnahme. Den Betroffenen bleibt erstmal nur der Rechtsweg über die Gerichte.



Laut Markus Schefer, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Basel, stellten allerdings weder die Covid-19-Verordnung noch das Zollgesetz Besuche im Ausland unter Strafe. «Es ist nicht strafbar an sich, sich nicht im Sinne des Bundesrats zu verhalten», wird der Rechtsexperte bei SRF zitiert.

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