Vor über 30 Jahren geschieden Witwe muss Ex-Frau ihres Mannes 14'000 Franken pro Monat zahlen

zis

23.4.2024

Die Witwe muss der Ex-Frau weiterhin tausende Franken jeden Monat überweisen. Das hat 
Die Witwe muss der Ex-Frau weiterhin tausende Franken jeden Monat überweisen. Das hat 
keystone-sda.ch 

Vor über 30 Jahren liess sich ein Ehepaar aus dem Kanton Zürich scheiden. Inzwischen ist der Mann verstorben – und die Witwe muss der Ex-Frau jeden Monat 14'000 Franken zahlen.

zis

23.4.2024

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Eine Witwe muss der Ex-Frau ihres verstorbenen Mannes 14'000 Franken pro Monat zahlen. 
  • Das hat das Bundesgericht entschieden.
  • Grund ist eine Vereinbarung aus dem Jahr 1993.

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichts in der Schweiz verdeutlicht die langanhaltenden finanziellen Folgen einer Scheidung, selbst über den Tod hinaus. Selbst ein allfälliger neuer Partner kann noch zur Kasse gebeten werden. 

Demnach wurde entschieden, dass eine Ex-Frau auch nach dem Ableben ihres geschiedenen Partners Anspruch auf Unterhaltszahlungen hat, die von dessen zweiter Ehefrau zu begleichen sind, wie der «Tages-Anzeiger» schreibt.

Der Fall betrifft ein wohlhabendes Ehepaar, das sich 1993 scheiden liess. Gemäss der Scheidungsvereinbarung zahlte der Mann seiner Ex-Frau 29 Jahre lang monatliche Unterhaltsbeiträge.

Vereinbarung von 1993

Nach seinem Tod im Jahr 2022 erbte seine zweite Frau nicht nur sein Vermögen, sondern auch die Unterhaltspflicht gegenüber der Ex-Frau. Das Bundesgericht entschied, dass die Vereinbarung von 1993 rechtskräftig sei und die Witwe den Unterhalt weiterhin zahlen müsse.

Mittlerweile beläuft sich der Betrag auf rund 14'000 Franken pro Monat, wie der «Tages-Anzeiger» schreibt.  Trotz der gesellschaftlichen Veränderungen seit den 1990er-Jahren, als der Hauptversorger oft mehr Vermögen erhielt, bleibt die Unterhaltspflicht bestehen.

Rechtsanwalt Daniel Stoll, der die Ex-Frau vor Gericht vertrat, betonte, dass das Urteil die gesellschaftliche Realität von 1993 widerspiegele und nicht die heutige.

Damals hätten die Gerichte auch noch geprüft, wer Schuld am Scheitern der Ehe sei. Heute sind Scheidungen verschuldensunabhängig sind. Zudem gibt es nur noch Unterhaltszahlungen, wenn diese finanziell nötig sind. 


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