BAG zu Gastro-TerrassenDas gilt bei der Maskenpflicht auf Restaurant-Terrassen
jka
27.4.2021
Seit gut einer Woche sind die Aussenbereiche von Restaurants und Bars wieder offen. Für Verwirrung sorgte aber, wann genau die Schutzmaske abgenommen werden darf. Das BAG hat nun Klarheit geschafft.
27.04.2021, 18:11
jka
Am vergangenen Montag war es so weit: endlich wieder ein Zmittag auf der sonnigen Restaurant-Terrasse oder ein Feierabendbier in der Gartenbeiz. Seit dem 19. April sind die Aussenbereiche von Gastro-Betrieben in der Schweiz wieder geöffnet.
Für Verunsicherung sorgte seither jedoch die Maskenpflicht, die in Aussenbereichen herrscht. Wer nicht trinkt oder isst, trägt eine Maske, so die Ansage des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Heisst: Wer auf einer Terrasse sitzt, ohne gerade zu konsumieren, muss die Maske anziehen.
In den Erläuterungen zum angepassten Schutzkonzept der Gastro-Betriebe hält der Branchenverband Gastrosuisse fest: «Die Maskentragpflicht von Gästen entfällt nur dann, wenn die Gäste konsumieren.»
Einige Personen legten diese Massnahme so aus, dass die Maske nach jedem Schluck des Kaffees hochgezogen werden müsse. Andere – die grosse Mehrheit – verzichteten am Tisch ganz auf einen Mund-Nasen-Schutz. Der Knackpunkt: Wie eng definiert das BAG Konsumieren?
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Am Dienstagnachmittag schuf Virgine Masserey vom BAG Klarheit: «Das bedeutet nicht, dass man die Maske nach jedem Bissen direkt wieder aufsetzen muss.» Hat man jedoch fertig gegessen oder getrunken und bleibe zum Diskutieren am Tisch sitzen, gelte eine Maskenpflicht.
Ebenfalls Maske tragen muss, wer aufsteht und den Tisch verlässt, um auf die Toilette oder an einen anderen Ort zu gehen.