Fragen und AntwortenWen die neuen Massnahmen am härtesten treffen würden
Von Philipp Dahm
11.12.2021
Berset: 2G ist ein harter, aber sinnvoller Schritt
Der Bundesrat zeigt sich an der heutigen Medienkonferenz besorgt über die aktuelle Lage. Nun schickt er zwei verschiedene Massnahmen-Pakete zur Konsultation in die Kantone.
10.12.2021
Erneut verhandelt der Bundesrat nun mit Kantonen und Sozialpartnern über neue Massnahmen. Auch drastische Verschärfungen stehen im Raum, die einigen das Weihnachtsfest schwer vermiesen dürften.
Von Philipp Dahm
11.12.2021, 03:20
11.12.2021, 10:25
Philipp Dahm
Der Bundesrat will sein Arsenal neu bestücken, um die Pandemie gut bekämpfen zu können. Dafür schickt er ein ganzes Bündel Massnahmen in die Konsultationen, die er nun mit Sozialpartnern, Kantonen und Parlamentsausschüssen bis zum 14. Dezember diskutieren will.
Theoretisch könnten dabei Verpflichtungen für alle Lebenslagen erlassen werden: Von der Schule über den Arbeitsplatz bis hin zum weihnachtlichen Familienfest könnte sich einiges ändern, wenn alle Beteiligten zustimmen. Was dabei in welchem Bereich diskutiert wird, erfährst du hier.
Was könnte sich an Schulen und Unis ändern?
Der Bundesrat wiederholt seine Vorschläge an die Kantone, repetitive Massentests und die obligatorische Maskenpflicht ab Sekundarstufe II einzuführen. Neu ist, dass die Maskenpflicht auch auf Primar- und Sekundarstufe I empfohlen wird.
Da die Schulen Sache der Kantone sind, könnten diese jedoch auf eigene Faust früher konkrete Massnahmen treffen, räumte Alain Berset heute ein. Vorbild wäre da der Kanton Bern, der seine Schüler*innen wegen der epidemiologischen Lage früher in die Ferien schickt.
Diskutiert wird auch, an den Universitäten und Fachhochschulen wieder Fernunterricht einzuführen. Angesichts der bevorstehenden Weihnachtsferien würde eine solche Regelung kurzfristig aber kaum ins Gewicht fallen.
Was ist mit Arbeit und Detailhandel?
Der Bundesrat hat den Detailhandel ausdrücklich für seine freiwillige Kapazitätsbeschränkung gelobt. Der Lohn dafür ist, dass in diesem Bereich keinerlei Verschärfungen geplant sind.
Bei der Arbeit stellt der Bund erneut die Frage nach einer Home-Office-Pflicht, zu der sich der Schweizerische Gewerbeverband noch während der laufenden Medienkonferenz geäussert hat:
Eine Home-Office-Pflicht sei für kleinere und mittlere Unternehmen «untauglich und reine Symbolpolitik». Die bisherige Handhabe mit «freiwilligen, individuellen Homeoffice-Regelungen» reiche aus.
Wen es besonders streng treffen könnte: Kultur, Bars, Restaurants, Discos, Events und Fitness
In diesen Bereichen schlägt der Bundesrat eine Verschärfung vor – und eine noch strengere Variante 2. Variante 1 bedeutet praktisch, dass Ungeimpfte in den oben genannten Bereichen nur noch zum Zuge kommen, wenn die Veranstaltung draussen stattfindet.
Für Veranstaltungen in Innenräumen gilt mindestens die 2G-Regel. Hinzu kommt entweder eine Maskenpflicht, oder es wird ein Test vorgezeigt (2G+). Bei Discos und Hallenbädern gilt 2G+, weil Masken hier nicht sinnvoll sind. Fitnesscentern wird 2G+ nur empfohlen. In Restaurants und Bars gilt entweder 2G mit Masken- und Sitzpflicht oder aber 2G+.
Variante 2 ist deutlich radikaler. Für Kultur-, Sport- und Freizeit-Events ändert sich nichts: Mit 2G und Maskenpflicht dürfen sie ihrer Arbeit nachgehen. Die Maskenpflicht bleibt bestehen, selbst wenn die Veranstaltung 2G+ ist. Doch Restaurants, Bars, Discos, Hallenbäder und Fitnesscenter müssten bei dieser Variante ganz schliessen. Auch ein Chor dürfte sich nun nicht mehr treffen.
«Das ist schon eine harte Massnahme», gibt Alain Berset selbst auf der heutigen Medienkonferenz in Bern zu bedenken. «Die Lage ist nicht einfach», begründet er diesen Vorschlag, den der Gewerbeverband als «völlig inakzeptabel» abkanzelte. Er sei nicht nur «schädlich für Teile der Wirtschaft», sondern auch für die «Gesellschaft».
Was ist mit den Gratis-Tests?
2G kommt – und immer öfter dürften Herr und Frau Schweizer auch mit 2G+ konfrontiert werden, wenn auch Geimpfte und Genesene einen negativen Test vorweisen müssen. Dort, wo schlecht Abstand gehalten werden kann, ist die Regel sinnvoll, um Gruppen zu schützen, die sich trotz Impfung immer noch anstecken können.
Klar ist, dass wir öfter aufgefordert sein werden, uns zu testen. Der Bundesrat will die Corona-Tests wieder kostenlos machen, was auch ein Thema der nun folgenden Konsultationen sein wird. Scheitert der Vorstoss, dürfte die Freizeitgestaltung hierzulande spürbar teurer werden.
Was ist mit privaten Treffen an Weihnachten?
Zuletzt hiess es vom Bundesrat, an Weihnachten werde keine Polizei vor der Tür stehen, um Corona-Regeln durchzusetzen. An der erlaubten Grösse eines privaten Treffens soll sich zunächst nichts ändern: Weiterhin dürfen sich maximal 30 Personen drinnen und 50 Leute draussen zusammenfinden.
Aber: Ist eine Person ungeimpft, dürfen sich neu nicht mehr als fünf Personen treffen. Wer also einen Verwandten hat, der Corona-Skeptiker ist, wird am Heiligen Abend begrenzt. Sollte der Vorschlag angenommen werden, wäre das verpflichtend, wie in der Medienkonferenz explizit bestätigt worden ist.
Dass diese strenge Regel kommt, ist vor allem dann wahrscheinlich, wenn die Variante 2 zum Zuge kommt. Müsste die Gastronomie schliessen, wäre die niedrigere Obergrenze bei privaten Treffen sinnvoll. Sie würde verhindern, dass sich Gruppen statt in den Beizen zu Hause sammeln und einander dort anstecken. Guy Pamelin versprach heute dennoch: «Der Bundesrat will allen Menschen ruhige Festtage ermöglichen.»
Wann kommen neue Massnahmen?
Für die Konsultationen gibt sich die Politik vier Tage Zeit. Wenn sich die Beteiligten am 14. Dezember auf ein Massnahmen-Paket geeinigt haben, könnten die ersten Änderungen ab dem 18. Dezember inkrafttreten – müssen aber nicht.
Der Bundesrat will je nach Lage verschärfen, weshalb es auf dem Papier auch möglich ist, dass vor Weihnachten gar nichts passiert. Realistisch ist das angesichts der Hospitalisierungen in der Schweiz allerdings nicht: Deren Zahl verdoppelt sich hierzulande aktuell alle 24 Tage.