Streit im Thurgau endet vor GerichtMann holt Ball aus Garten von Nachbarin – 1100 Franken Strafe
vab
19.6.2024
Nachbarschaftsstreit im Oberthurgau: Ein Mann soll 1100 Franken zahlen, weil er den Ball seines Enkels aus dem Garten nebenan holte. Er zog vor Gericht, die Staatsanwaltschaft befand den Strafbefehl nun für ungültig.
vab
19.06.2024, 14:45
Vanessa Büchel
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Der Ball seines Enkels landete im vergangenen September im Nachbarsgarten, woraufhin der 56-jährige Grossvater ihn zurückholte.
Das passte der Mieterin nebenan gar nicht, sie zeigte den Mann an.
Der Beschuldigte bekam eine Busse von 1100 Franken. Er weigerte sich zu zahlen und zog vor Gericht.
Nun erklärte das Bezirksgericht Arbon den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bischofszell für ungültig.
Wenn der Nachbarschaftssegen schief hängt, kann das den Betroffenen das Leben ganz schön schwermachen. Davon könnte ein Mann im Oberthurgau gerade ein Liedchen singen: Der 56-Jährige wollte den Ball seines Enkels aus dem Garten der Nachbarin zurückholen, da eskalierte der Streit. Der Beschuldigte zog vor Gericht.
Denn nach dem Vorfall zeigte die Frau den Nordmazedonier an und die Staatsanwaltschaft Bischofszell stellte ihm in einem Strafbefehl im Februar kurzerhand 1100 Franken in Rechnung. Grund: Beschimpfung und Hausfriedensbruch. Der Mann weigerte sich zu zahlen. Das «St. Galler Tagblatt» berichtet über den Fall.
Ereignet hat sich der Vorfall bereits im vergangenen September. Der Mann wohnt mit seinem Sohn und dessen Familie in einem Haus im Oberthurgau. Mit einer der Mieterinnen der Wohnungen nebenan gab es schon häufiger Auseinandersetzungen, wie der Beschuldigte vor Gericht ausführte.
So habe er erläutert: «Als meine Frau einmal die Blumen goss, rief sie ihr zu, sie solle nicht so viel Wasser nehmen. Und als meine Frau ein anderes Mal draussen auf der Terrasse telefonierte, schrie sie: ‹Warum telefonierst du so lange?›»
Verbaler Ausrutscher, mehrmalige Entschuldigung vor Gericht
Beim besagten Vorfall wollte der Grosspapa den Ball seines Enkels zurückholen, der beim Spielen im Garten der Nachbarin gelandet war. Als der 56-Jährige das Grundstück betrat, eskalierte der Streit, der sich über die Monate angestaut hatte.
Die Frau sei in den Garten gerannt und habe den Mann wütend angeschrien. Schliesslich brannte dem Beschuldigten die Sicherung durch und er habe die Beherrschung verloren, die Nachbarin beschimpft: «Hör auf, du huere Schlampe», soll er ihr laut seinen eigenen Aussagen an den Kopf geworfen haben.
Im Protokoll heisst es jedoch, er habe die Nachbarin als «behinderte Frau» bezeichnet.
Während der Verhandlung im Bezirksgericht Arbon TG entschuldigte sich der Mann für die Beleidigung gleich mehrfach, wie das «St. Galler Tagblatt» schreibt. Die Nachbarin sei am Prozess nicht anwesend gewesen.
Beschuldigter wurde freigesprochen
Das Gericht sprach den Mann frei und erklärte den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft für ungültig. Für eine Bestrafung würde zu wenig öffentliches Interesse bestehen.
Freigesprochen habe das Gericht den Angeklagten auch, weil er laut dem «St. Galler Tagblatt» alles zugegeben und nicht vorsätzlich gehandelt habe. Die Richterin soll betont haben, dass er nicht erkennen oder habe wissen können, dass ihm der Zutritt zum Nachbargrundstück verboten sei.
Auch die Nachbarin trage ihre Mitschuld daran, dass sie beschimpft wurde. Denn sie habe ihn durch ihr Verhalten provoziert.
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