Bauknatsch in Bettlach SO Zu hohes Einfamilienhaus treibt Nachbar zur Weissglut

Red.

31.10.2023

Im beschaulichen Bettlach SO gibt's bereits seit fast 20 Jahren einen Bauknatsch. Der Grund: Ein Nachbar hat sein Haus 44 Zentimeter zu hoch gebaut.
Im beschaulichen Bettlach SO gibt's bereits seit fast 20 Jahren einen Bauknatsch. Der Grund: Ein Nachbar hat sein Haus 44 Zentimeter zu hoch gebaut.
Screenshot: Google Streetview

In Bettlach SO beschäftigt ein Krach zwischen Nachbarn die Gemeinde und die Behörden seit fast 20 Jahren. Der Grund ist ein zu hoch gebautes Haus. Die Behörden bestätigen die Grenzüberschreitung, bleiben aber untätig.

Red.

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  • Seit fast 20 Jahren beschäftigt in Bettlach SO ein Nachbarschaftsstreit ein Quartier und die Behörden.
  • Der Nachbar von Roger D. hat sein Haus 44 Zentimeter höher gebaut, als es die gesetzlichen Bauvorschriften erlauben.
  • Obwohl die Behörden in einem Gutachten zum Schluss kommen, dass das Haus zu hoch gebaut wurde, halten sie den geforderten Rückbau für «unverhältnismässig».
  • D. fürchtet dadurch einen Wertverlust seines Grundstücks.

Im solothurnischen Bettlach gibt es einen Knatsch unter Nachbarn, der es in sich hat. Und das schon seit fast 20 Jahren.

In einem Quartier am Dorfrand ist ein Einfamilienhaus zu hoch gebaut worden, wie einer der Betroffenen, Roger D., zum «Blick» sagt. Er befürchtet, dass dadurch sein Grundstück an Wert verloren hat. 

Schon zu Baubeginn vermutete D., dass die Höhe des Nachbarhauses die baulichen Grenzwerte überschreiten dürfte. Seinen Verdacht konnte er jedoch nie beweisen. Bis 2014, als der Nachbar eine Solaranlage auf dem Dach installieren wollte. D. hat gegen das Bauvorhaben Rekurs eingelegt und recht bekommen.

Die zuständigen Behörden stellten in ihrem selbst erteilten Gutachten fest, dass die maximal erlaubte Höhe deutlich überschritten wurde und somit ein Stock illegal gebaut wurde, schildert D. dem «Blick». Bis zu diesem Zeitpunkt vertraten die Behörden den Standpunkt, dass alles korrekt sei. 

44 Zentimeter zu hoch

Aus dem Gutachten geht hervor, dass das Gebäude 44 Zentimeter höher gebaut worden ist, als es in den Bauplänen tatsächlich ausgewiesen wird. Das klinge zwar nach wenig, erklärt D., führe aber dazu, dass die Mindestraumhöhe des Nachbarhauses unterschritten werde, was ein Stockwerk des Nachbargebäudes illegal mache.

Trotz aller Wut beteuert D., er wolle seinen Nachbarn nicht schikanieren. Ihm sei wichtig zu betonen, dass sein Grundstück wegen der Bausünde quasi über Nacht massiv an Wert eingebüsst habe. «Das kann doch nicht rechtens sein.» Zwar will er sein Grundstück nicht verkaufen, der gelernte Bauarbeiter verlangt aber, dass sich alle an die geltenden Regeln halten sollen.

Das würde bedeuten, dass der Nachbar sein Haus auf die erlaubte Höhe zurückbauen müsste. Doch die Behörden stufen einen solchen Rückbau als «unverhältnismässig» ein, wie aus einem Schreiben auf D.s abermalige Beschwerde hervorgeht. Dies, obwohl im selben Dokument eine Höhenüberschreitung anerkannt werde.

Der «Stürmi»

Die Gemeinde äussert sich nicht weiter zum Knatsch. Die Gemeindepräsidentin Barbara Leibundugt verweist lediglich darauf, dass das Verfahren noch nicht abgeschlossen sei, nicht zuletzt, weil eine Beschwerde von D. hängig sei.

Mittlerweile werde D. im Dorf als «Stürmi» bezeichnet, nur weil er nicht hinnehmen wolle, dass etwas Illegales jenseits seines Gartenzauns passiere, sagt er zum «Blick». Sich für seine Rechte starkzumachen, davon lässt sich D. nicht abbringen.