Lockerungen ab März Warum darf ich ins Museum, nicht aber in die Beiz?

Von Gil Bieler

17.2.2021

Kinder im Sauriermuseum Aathal: Ab dem 1. März will der Bundesrat Museen wieder eröffnen.
Kinder im Sauriermuseum Aathal: Ab dem 1. März will der Bundesrat Museen wieder eröffnen.
Bild: Keystone

Lockern, aber nichts riskieren: Bei der Öffnungsstrategie des Bundesrats steckt der Teufel im Detail. Wie sieht der Zeitplan aus? Droht wieder ein Flickenteppich? Antworten auf die wichtigsten Fragen. 

Die Corona-Fallzahlen sinken, doch die ansteckenderen Virus-Mutationen breiten sich aus: Angesichts dieser verzwickten Ausgangslage hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung eine Öffnungsstrategie formuliert.

Die Landesregierung will «dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben wieder mehr Raum geben», ohne eine dritte Ansteckungswelle zu riskieren. Wie dieser Spagat gelingen soll? Die wichtigsten Punkte im Überblick.

Was wird zuerst gelockert?

Der erste Öffnungsschritt ist für den 1. März geplant, und zwar für «Aktivitäten mit geringerem Übertragungsrisiko»: Läden, Einkaufszentren, Museen und Bibliotheken zählen dazu, ebenso die Aussenbereiche von Zoos, Botanischen Gärten und Freizeitparks. Auch Sportanlagen im Freien wie Eisfelder, Tennis- und Fussballplätze oder Leichtathletikstadien sollen wieder öffnen dürfen.

Und was muss ich dabei beachten?

An all diesen Orten gelten Maskenpflicht, Abstandhalten und Kapazitätsbegrenzungen. Für Sportanlagen sind ausserdem nur Gruppen von maximal fünf Personen erlaubt, Wettkämpfe und Veranstaltungen im Erwachsenen-Breitensport bleiben verboten.



Darf ich wieder mehr Leute treffen?

Ja, zumindest im Freien sollen ab März private Treffen mit bis zu 15 Personen möglich sein (bisher: maximal fünf Personen). In Innenräumen bleibt es dagegen beim Alten: Treffen von maximal fünf Personen sind erlaubt.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, für Kinder und Jugendliche sieht der Bundesrat Erleichterungen vor. So sollen Jugendliche bis 18 Jahre wieder fast allen Hobbys in Sport und Kultur nachgehen können, wie das für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre bereits heute gilt.

Warum das?

Der Bundesrat begründet dies damit, dass die Einschränkungen für Kinder und Heranwachsende psychisch besonders belastend seien.

Droht wieder ein kantonaler Flickenteppich?

Nein, denn die Öffnungsschritte «sollen national einheitlich aufgrund einfacher Prinzipien erfolgen».

Sind diese Pläne definitiv?

Nein. Seine Vorschläge legt der Bundesrat jetzt den Kantonen vor. Definitiv entscheiden über den ersten Lockerungsschritt wird die Landesregierung nächsten Mittwoch, am 24. Februar.

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Und wie geht es nach dem 1. März weiter?

Weitere Lockerungsschritte sollen jeweils im Abstand von einem Monat erfolgen. «Damit bleibt zwischen den Schritten genügend Zeit, um die Entwicklung zu beobachten», begründet der Bundesrat.

Wann kann ich wieder ins Restaurant?

Nicht vor dem 1. April, denn die Gastrobranche soll erst beim zweiten Lockerungsschritt berücksichtigt werden. In seiner Medienmitteilung spricht der Bund jedoch nur von «Terrassen», die dann öffnen sollen. Richtig wieder öffnen sollen Restaurants erst nach Ostern, sagte Gesundheitsminister Alain Berset vor den Medien. 

Moment, wieso darf ich früher ins Museum als in die Beiz?

Dies ist so, sagte Alain Berset, weil man im Innenbereich längere Zeit und ohne Schutzmaske zusammensitze – und damit wäre das Infektionsrisiko zu gross. Was die Terrassen angeht: In einem ersten Schritt wolle man Aussenaktivitäten mit maximal 15 Personen erlauben. Zudem tönte Berset Zweifel an, ob ein Terrassen-Angebot wirklich so dringend nötig sei, als dass es nicht bis April warten könne.

Generell schreibt der Bundesrat: «Ausschlaggebend für eine frühe Öffnung ist zum einen, ob bei einer bestimmten Aktivität eine Maske getragen werden kann und Abstandhalten möglich ist. Zum anderen zählen situationsspezifische Aspekte wie die Anzahl der Personen sowie, ob eine Aktivität drinnen oder draussen stattfindet und wie stark man sich dabei bewegt.»

Was ist für den zweiten Lockerungsschritt geplant?

Nebst Restaurant-Terrassen sollen per 1. April auch Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum in eng begrenztem Rahmen wieder erlaubt werden. Vorausgesetzt, die epidemiologische Lage erlaube das.

Dann öffnen endlich auch Fitnesscenter und Ballettklassen?

Der Bundesrat will dann Sport in Innenräumen ebenfalls wieder erlauben, ja.

Ist der zweite Lockerungsschritt schon fix?

Nein. Ob es zum zweiten Lockerungsschritt kommt, hängt laut Bundesrat von verschiedenen Kriterien ab: Die Positivitätsrate muss unter 5 Prozent liegen; die Intensivplätze dürfen höchstens zu einem Viertel mit Covid-Patient*innen belegt sein; die durchschnittliche Reproduktionszahl (R-Wert) der letzten sieben Tage muss unter 1 liegen; und die 14-Tage-Inzidenz per 24. März darf nicht höher sein als am 1. März.



Wann soll ich wieder ins Büro zur Arbeit gehen?

Dazu hat der Bundesrat sich nicht explizit geäussert. Das heisst, vorderhand bleibt Homeoffice eine Pflicht.

Was ändert sich an den Grenzen?

Der Bundesrat hat Anpassungen an den Einreisebestimmungen vorgenommen. Kinder unter zwölf Jahren dürfen auch ohne negativen Corona-Test einreisen. Zudem müssen Personen, die sich beruflich nur kurz in der Schweiz aufhalten, kein Einreiseformular mehr ausfüllen. Das betrifft unter anderem LKW-Fahrer*innen. Und: Neben PCR-Tests sind neu auch Antigenschelltests für die Einreise zulässig.

Wie lange gelten die restlichen Massnahmen vom Januar?

Die letzten Verschärfungen hat der Bundesrat am 18. Januar eingeführt; einige davon fallen mit den Lockerungen nun weg, etwa die Schliessung aller Läden des nicht-täglichen Bedarfs. Alle davon nicht tangierten Massnahmen will der Bundesrat um einen Monat bis Ende März verlängern.

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