Corona-HilfenDer Bundesrat stellt weitere Milliarden bereit
gbi
17.2.2021
Um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern, nimmt der Bundesrat nochmals richtig viel Geld in die Hand. Insgesamt beantragt er Nachtragskredite von 14,3 Milliarden Franken.
Für die Bewältigung der Coronavirus-Pandemie werden immense Summen nötig – deren Folgen für Gewerbetreibende und Arbeitnehmer*innen sind schliesslich ebenfalls immens. An seiner Sitzung vom heutigen Mittwoch hat der Bundesrat nun erneut eine ganze Reihe von Finanzspritzen beschlossen. Insgesamt beantragt er beim Parlament für den Voranschlag 2021 acht Nachtragskredite im Gesamtumfang von 14,3 Milliarden Franken.
Härtefälle
Der Bundesrat will die Hilfe für von der Pandemie besonders betroffene Unternehmen – sogenannte Härtefälle – von 2,5 Milliarden auf 10 Milliarden Franken aufstocken. 6 Milliarden davon sind für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vorgesehen. Weitere 3 Milliarden sind für grössere Unternehmen reserviert, deren Jahresumsatz über 5 Millionen Franken beträgt. 250 Millionen Franken sollen in eine Reserve für besonders betroffene Kantone fliessen.
Die Hilfe für grössere Unternehmen will der Bund allein tragen, jene für KMU sollen sich Bund und Kantone im Verhältnis 70:30 teilen.
Taggelder
Die Anzahl Taggelder für versicherte Personen will der Bundesrat um 66 Taggelder für die Monate März bis Mai 2021 erhöhen. Davon profitieren sollen all jene, die per 1. März noch anspruchsberechtigt sind. Vorübergehend soll die Voranmeldefrist für die Kurzarbeit gestrichen werden und die Bewilligung soll bis zu sechs Monate gültig sein. Weitere Anpassungen betreffen die Kinderbetreuung und den Kulturbereich; Kulturschaffende sollen rückwirkend Ausfallentschädigungen erhalten.
Kurzarbeit
In die Arbeitslosenversicherung (ALV) will der Bundesrat 6 Milliarden einschiessen und somit auch im Jahr 2021 die Kosten für die ausbezahlten Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) übernehmen.
Corona-Erwerbsersatz
Für diesen Ersatz beantragt der Bund weitere 940 Millionen Franken. Als Grund wird genannt, dass das Parlament in der Wintersession 2020 die Hürden gesenkt habe, ab der Betroffene Anspruch auf Erwerbsersatz haben – konkret muss der erlittene Umsatzrückgang nicht mehr 55 Prozent, sondern nur noch 40 Prozent ausmachen. Die ursprünglich bewilligten Mittel von 2,2 Milliarden Franken würden daher nicht ausreichen, so der Bund.
Corona-Tests
Der Bund will bis Ende 2021 auch die Kosten von ambulant durchgeführten Corona-Tests übernehmen. Dafür wird ein Nachtrag von 989,8 Millionen Franken notwendig.
Rekord-Defizit
Die Corona-Krise hat ihren Preis: Der Bundeshaushalt schliesst das Jahr 2020 mit einem rekordhohen Defizit von 15,8 Milliarden Franken ab, wie ebenfalls heute bekannt gegeben wurde. Budgetiert war ein Überschuss von 344 Millionen Franken gewesen. Der Konjunktureinbruch bedeutete für den Bund einerseits tiefere Einnahmen (minus 3,7 Milliarden), andererseits musste der Bund hohe ausserordentliche Ausgaben zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen stemmen: 14,7 Milliarden Franken.