Der Vierfachmord von Rupperswil ereignete sich am 21. Dezember 2015. In einem Wohnhaus in der 5000-Seelen-Gemeinde wurden vier Leichen nach einem Brand entdeckt.
Bei den Opfern handelte es sich um die 48-jährige Bewohnerin des Hauses, ihren 19-jähriger Sohn, dessen 21-jährige Freundin und den jüngsten Sohn (13). Letzterer hat der Täter vor der Tötung sexuell missbraucht.
Lange Zeit tappten die Ermittler im Dunkeln.
Auf der Suche nach dem Täter wurde jeder Stein umgedreht.
146 Tage nach der Tat verkündeten die Behörden, dass sie den Täter gefasst haben. Der damals 33-Jährige lebte im gleichen Quartier wie die Opfer.
Der Täter hatte ein sexuelles und finanzielles Motiv. Vor der Tötung zwang der Täter die Besitzerin des Hauses, Geld abzuheben.
Dieses Bild veröffentlichten die Behörden. Es zeigt den Rucksack des Täters und seine Tatwerkzeuge.
Der Prozess gegen den Täter wurde aus Platzgründen in den Räumen der Mobilen Polizei in Schafisheim AG durchgeführt.
Der Prozess stiess auf grosses Interesse. Hier im Bild: Die Verteidigerin des Täters. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Der Täter kassierte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe und ihm wurde eine ordentliche Verwahrung auferlegt.
Damit ist das Verbrechen vor der Justiz nicht abgeschlossen. Am 31. August 2020 muss sich ein Polizeioffizier der Kantonspolizei Aargau vor dem Bezirksgericht Baden verantworten. Er soll Täterwissen ausgeplaudert haben. Zudem hat er laut der Staatsanwaltschaft versucht, eine Person bei einer allfälligen Befragung durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft zu einer für ihn entlastenden Aussage zu bewegen.
Jetzt muss sich ein Polizist vor Gericht verantworten
Der Vierfachmord von Rupperswil ereignete sich am 21. Dezember 2015. In einem Wohnhaus in der 5000-Seelen-Gemeinde wurden vier Leichen nach einem Brand entdeckt.
Bei den Opfern handelte es sich um die 48-jährige Bewohnerin des Hauses, ihren 19-jähriger Sohn, dessen 21-jährige Freundin und den jüngsten Sohn (13). Letzterer hat der Täter vor der Tötung sexuell missbraucht.
Lange Zeit tappten die Ermittler im Dunkeln.
Auf der Suche nach dem Täter wurde jeder Stein umgedreht.
146 Tage nach der Tat verkündeten die Behörden, dass sie den Täter gefasst haben. Der damals 33-Jährige lebte im gleichen Quartier wie die Opfer.
Der Täter hatte ein sexuelles und finanzielles Motiv. Vor der Tötung zwang der Täter die Besitzerin des Hauses, Geld abzuheben.
Dieses Bild veröffentlichten die Behörden. Es zeigt den Rucksack des Täters und seine Tatwerkzeuge.
Der Prozess gegen den Täter wurde aus Platzgründen in den Räumen der Mobilen Polizei in Schafisheim AG durchgeführt.
Der Prozess stiess auf grosses Interesse. Hier im Bild: Die Verteidigerin des Täters. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Der Täter kassierte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe und ihm wurde eine ordentliche Verwahrung auferlegt.
Damit ist das Verbrechen vor der Justiz nicht abgeschlossen. Am 31. August 2020 muss sich ein Polizeioffizier der Kantonspolizei Aargau vor dem Bezirksgericht Baden verantworten. Er soll Täterwissen ausgeplaudert haben. Zudem hat er laut der Staatsanwaltschaft versucht, eine Person bei einer allfälligen Befragung durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft zu einer für ihn entlastenden Aussage zu bewegen.
Ein Dienstoffizier der Kantonspolizei Aargau muss sich heute Montag vor dem Bezirksgericht Baden verantworten. Grund: Er soll Täterwissen ausgeplaudert haben.
Der Vierfachmord von Rupperswil sucht in der Schweizer Kriminalgeschichte seinesgleichen. Am 21. Dezember 2015 tötete ein damals 33-jähriger Schweizer vier Menschen in ihrem Haus – die 48-jährige Bewohnerin, ihren 19-jährigen Sohn, dessen 21-jährige Freundin und den 13-jährigen Sohn der Bewohnerin. Letzteren hatte der Täter vor der Tötung sexuell missbraucht.
Der Täter wurde inzwischen rechtskräftig verurteilt. Er kassierte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe und ihm wurde eine ordentliche Verwahrung auferlegt.
Damit ist das Verbrechen vor der Justiz nicht abgeschlossen. Heute Montag muss sich ein Polizeioffizier der Kantonspolizei Aargau vor dem Bezirksgericht Baden verantworten. Ihm werden die Verletzung des Amtsgeheimnisses und versuchte Anstiftung zum falschen Zeugnis vorgeworfen.
Zu entlastender Aussage bewegen wollen?
Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hat gegen ihn im Zusammenhang mit den Tötungsdelikten von Rupperswil Anklage wegen mehrfacher Amtsgeheimnisverletzung und mehrfach versuchter Anstiftung zum falschen Zeugnis erhoben.
Konkret wirft die Staatsanwaltschaft dem Polizeioffizier vor, zwei Personen aus seinem familiären Umfeld geheime Ermittlungserkenntnisse weitergegeben zu haben.
Der Beschuldigte soll zudem versucht haben, eine Person bei einer allfälligen Befragung durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft zu einer für ihn entlastenden Aussage zu bewegen.
Die Staatsanwaltschaft beantragt eine bedingte Geldstrafe von 270 Tagessätzen und eine Busse von 5'000 Franken.
Die Gerichtsverhandlung beginnt um 13 Uhr und dauert voraussichtlich bis um 18 Uhr. Zu Beginn werden zwei Auskunftspersonen, drei Zeugen sowie der Beschuldigte befragt. Anschliessend erfolgt der Parteivortrag des Beschuldigten.
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