Corona-Ärger Versicherer zahlen nicht – Gutachten prüft strittige Klauseln

tafi

9.4.2020

Von den einschneidenden Massnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus sind viele Schweizer Wirte betroffen: Selbst wenn sie gegen Ausfälle aufgrund von Epidemien versichert sind, heisst das nicht automatisch, dass Versicherungen zahlen.
Von den einschneidenden Massnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus sind viele Schweizer Wirte betroffen: Selbst wenn sie gegen Ausfälle aufgrund von Epidemien versichert sind, heisst das nicht automatisch, dass Versicherungen zahlen.
KEYSTONE/Urs Flüeler

Einige Versicherungen verweigern Wirten und Reisenden offenbar Zahlungen wegen der Corona-Pandemie. Ihre spitzfindigen Gründe lässt der Ombudsman nun in einem Gutachten überprüfen.

Eine Pandemie sei keine Epidemie – auf diesem Standpunkt stehen offenbar verschiedene Versicherer und verweigern Wirten und Reisenden Zahlungen, wie SRF im Konsumentenmagazin «Espresso» berichtet. Ihr Argument: Die Versicherungsbedingungen beziehen sich auf Epidemien und würden daher im Fall der aktuellen Covid-19-Pandemie nicht greifen.

Das will Martin Lorenzon nicht ohne Weiteres hinnehmen. Im SRF-Interview erklärt der Ombudsmann der Privatversicherung, dass er diese Frage durch ein neutrales Rechtsgutachten klären lässt. Seit dem 25. März seien 250 Anfragen von Versicherungsnehmenden bei ihm eingegangen.
Lorenzon erhoffe sich vom Gutachten «Klarheit», ob die Verträge korrekt sind.



«Ich möchte auch wissen, ob man diese Verträge nicht auch zugunsten der Versicherten auslegen kann und muss.» Konkret geht es zum Beispiel darum, ob Versicherungen Pandemien ausschliessen dürfen, «wenn das Wort ‹Pandemie› in den Vertragsbedingungen nicht einmal erwähnt wird».

Hoffnung auf gütliche Lösungen 

Geklärt werden soll auch, ob in den Vertragsbedingungen «genügend gut darauf hingewiesen wird, dass es einen Ausschluss gibt» und ob bei Reiseversicherungen zwingend eine behördliche Reisewarnung notwendig ist, damit der Versicherungsfall eintritt, oder ob von anderen Ländern verfügte Einreisesperren schon ausreichen.

Das Ergebnis des Gutachtens erhofft sich Martin Lorenzon in etwa einem Monat, es soll auf der Homepage der Ombudsstelle veröffentlicht werden. Sollte das Gutachten zugunsten der Versicherten ausfallen, wolle sich Lorenzon an die Versicherungsgesellschaften wenden und «versuchen innert nützlicher Frist gütliche Lösungen zu finden».

Diese sollten  dann «für alle Versicherungen, deren Anträge wegen bestimmter Klauseln abgelehnt wurden» gelten – nicht nur für die Versicherten, die sich bisher bei der Ombudsstelle gemeldet haben.

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