Zuger Affäre Erfolg für Spiess-Hegglin – Gericht spricht «Weltwoche»-Autor schuldig

sda

18.6.2019

Jolanda Spiess-Hegglin trifft zu den Verhandlungen am Zürcher Obergericht ein. 
Jolanda Spiess-Hegglin trifft zu den Verhandlungen am Zürcher Obergericht ein. 
Bild: Keystone/Walter Bieri

Jolanda Spiess-Hegglin darf sich freuen: Nach dem Zürcher Bezirksgericht hat nun auch das Obergericht den «Weltwoche»-Autoren Philipp Gut wegen übler Nachrede schuldig gesprochen. 

Das Zürcher Obergericht verurteilte Philipp Gut am Dienstag zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 130 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren. Somit bestätigten die Oberrichter das Urteil des Bezirksgerichtes zur Zuger Affäre vom Mai 2017.

Allerdings muss der Artikel mit dem Titel «Die fatalen Folgen eines Fehltritts» nicht aus dem Online-Archiv der «Weltwoche» und aus der Mediendatenbank SMD gelöscht werden. Das Magazin muss das Gerichtsurteil auch nicht abdrucken. All dies hatte das Bezirksgericht noch für angemessen gehalten. Das Obergericht wies diesen Antrag der Anklage nun aber ab.



Gut muss Spiess-Hegglin aber eine Genugtuung von 2500 Franken sowie eine Entschädigung für die Anwaltskosten zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Gut kann es noch ans Bundesgericht weiterziehen.

Folgenreiche Affäre

Auslöser für den Prozess war ein «Weltwoche»-Artikel vom September 2015. Darin arbeitete Gut die Affäre um die damalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin und ihren damaligen Ratskollegen Markus Hürlimann auf, bei der K.O.-Tropfen im Spiel gewesen sein sollen. Das Verfahren gegen Hürlimann wurde jedoch mangels Beweisen eingestellt.

Gut schrieb, dass sich Spiess-Hegglin die Schändung nur ausgedacht habe, um ihren Fauxpas vor ihrem Ehemann zu vertuschen. Die Ermittlungsakten würden zeigen, wie «die linke Frau den rechten Mann planmässig falsch beschuldigt».

Der «Weltwoche»-Autor Gut beteuerte vor Obergericht, dass sein Artikel richtig und faktentreu sei. Er habe gute Quellen und halte an den Kernaussagen des Textes fest. «Wer die Öffentlichkeit dermassen sucht wie Spiess-Hegglin, muss sich auch gefallen lassen, dass kritisch berichtet wird», doppelte sein Anwalt nach.

Erfolg gegen Ringier

Erst im Mai war Spiess-Hegglin gegen den Ringier-Verlag als Siegerin vom Feld gegangen. Das Zuger Kantonsgericht kam zum Schluss, dass der «Blick» die Persönlichkeitsrechte der ehemaligen Politikerin verletzt habe. Ringier soll Spiess-Hegglin eine Genugtuung von 20'000 Franken zahlen. Ihren Antrag auf eine Entschuldigung wies das Zuger Gericht jedoch ab. Sowohl Ringier als auch Spiess-Hegglin akzeptieren das Urteil nicht und ziehen es weiter.

Spiess-Hegglin trat Ende 2016 aus dem Zuger Kantonsrat zurück und konzentriert sich seither auf ihren Kampf gegen Hasskommentare im Internet. Sie gründete einen Verein, der Opfern von verletzenden Kommentaren beistehen will. Daneben klagt sie immer wieder gegen Personen, die sie wegen der Zuger Affäre beschimpften.

SVP-Politiker Hürlimann wählte einen anderen Weg als Spiess-Hegglin. Statt die Öffentlichkeit zu suchen, ging er auf Tauchstation und liess Gras über die Sache wachsen. Auch er sitzt mittlerweile nicht mehr im Zuger Kantonsrat.

Bilder aus der Schweiz

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