Türkei Militärdienst – was einem Doppelbürger alles passieren kann

Von Julia Käser

24.1.2020

6'500 Franken musste ein junger Doppelbürger zahlen, damit ihn türkische Polizisten gehen liessen. 
6'500 Franken musste ein junger Doppelbürger zahlen, damit ihn türkische Polizisten gehen liessen. 
Bild: Keystone

Der Bund warnt junge schweizerisch-türkische Doppelbürger vor einem Aufenthalt in der Türkei. Sie könnten kurzerhand zum Militärdienst oder einer Busse verdonnert werden – B.G.* schildert, wie er es gelöst hat.

Ein junger, in der Schweiz wohnhafter Mann mit schweizerisch-türkischer Doppelbürgerschaft macht in seiner zweiten Heimat Ferien. Doch statt auf erholsame Tage trifft er dort auf Polizisten, die ihn in seiner Ferienunterkunft abholen und mitnehmen – weil er in der Türkei keinen Militärdienst geleistet hat.

Umgerechnet knapp 6'500 Schweizer Franken kostet ihn die anschliessende Busse, die er zahlen muss, damit die Polizisten ihn gehen lassen. Recherchen der «NZZ» ergaben nun, dass dieses Szenario alles andere als ein Einzelfall ist. Wiederholt haben schweizerisch-türkische Doppelbürger im wehrpflichtigen Alter während Türkei-Aufenthalten mit Problemen zu kämpfen.

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) warnt wehrpflichtige Doppelbürger auf seiner Internetseite momentan gar vor Reisen in die Türkei – sie sollten sich vor ihrer Ausreise über ihre Rechte und Pflichten gemäss türkischem Gesetz informieren.

«Ich reise immer nur mit Schweizer Pass in die Türkei, mit dem türkischen würde ich ziemlich sicher in Schwierigkeiten geraten», erzählt der schweizerisch-türkische Doppelbürger und deshalb betroffene B.G.* «Bluewin». Dennoch würden die lokalen Beamten seine Personalien stets viel genauer überprüfen als jene seiner Mitreisenden – wegen seines türkisch klingenden Vor- und Nachnamens, ist G. sich sicher. «Was genau die Beamten checken, verraten sie mir aber nie.»

«Situation für betroffene junge Männer untragbar» 

Neu ist das Thema nicht. Der ehemalige Nationalrat und Zürcher Regierungsrat Mario Fehr (SP) hatte in einer Motion bereits 2007 darauf aufmerksam gemacht: «Die Türkei fordert von schweizerisch-türkischen Doppelbürgern die Leistung eines Militärdienstes in der Türkei – andernfalls wird die Person dort strafrechtlich erfasst.» Die Situation sei für betroffene junge Männer untragbar.

Der Bundesrat verwies auf bilaterale Lösungen, die es zu finden gebe – und darauf, dass die Türkei in der Schweiz geleisteten Militär- oder Zivildienst in bestimmten Fällen anerkenne. Gemeint waren damit Doppelbürger, die in der Schweiz geboren wurden, oder noch vor ihrer Volljährigkeit sowohl hier wohnten als auch das hiesige Bürgerrecht erworben hatten.

Die anschliessenden Gespräche zwischen der Schweiz und der Türkei liefen vor zehn Jahren ins Leere. Ein Sprecher des Eidgenössischen Verteidigungsdepartements (VBS) sagte zur «NZZ», man sei nach wie vor an einer bilateralen Lösung oder einem entsprechenden Abkommen interessiert – ganz anders jedoch die Türkei.

Neues Militärgesetz seit letztem Sommer

Dort wurde im letzten Sommer das Militärgesetz revidiert, mit der Folge, dass einerseits der Dienst kürzer dauert, andererseits aber durch Doppelbürger geleisteter Militär- oder Zivildienst von der Türkei nicht mehr anerkannt wird – anders als in den letzten Jahren. Doppelbürgern bleibt die Möglichkeit, sich freizukaufen.

B.G., der hier geboren wurde, hat seinen Militärdienst in der Schweiz bereits absolviert und sich dies noch vor der türksichen Gesetztesrevision offiziell vom türkischen Konsulat in Zürich bestätigen lassen: «Das Ganze war ein riesiger Aufwand und Papierkrieg. Schliesslich erhielt ich ein Schreiben, das besagte, ich müsse nicht mehr in die türkische Armee einrücken – angeblich irgendwie wegen des Alters.»

Im Sommer wird der junge Mann wieder für Ferien in die Türkei reisen.

*Name der Redaktion bekannt

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