Erstickungstod im SarcoBaume-Schneider: Umstrittene Suizidkapsel ist nicht rechtskonform
SDA/dor
24.9.2024 - 05:13
Suizidkapsel: Bundesrat will keinen Einsatz von «Sarco»
An der Fragestunde zu Beginn der Nationalratssession am Montagnachmittag beantwortet Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider, welches die gesetzlichen Grundlagen zum Einsatz der Sterbekapsel «Sarco» seien. Die Kapsel sei aus zweierlei Hinsicht für den Bund nicht rechtskonform.
23.09.2024
Die umstrittene Suizidkapsel Sarco darf nach heutigem Stand in der Schweiz «nicht in Verkehr gebracht werden». Mit dieser Ansage macht Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider klar: Der Einsatz der Erstickungskapsel ist in der Schweiz illegal.
24.09.2024, 05:13
24.09.2024, 05:30
SDA
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Die umstrittene Suizidkapsel Sarco darf nach heutigem Stand in der Schweiz «nicht in Verkehr gebracht werden».
Das sagte Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider am Montag in der Fragestunde des Nationalrates.
Der Sarco erfülle die Anforderungen des Produktesicherheitsrechts nicht, zudem sei die Verwendung von Stickstoff in der Kapsel nicht mit dem Zweckartikel des Chemikaliengesetzes vereinbar, sagte Baume-Schneider.
Damit stellt die Bundesrätin klar, was bisher ungewiss war.
Ursprünglich plante die Organisation Exit International für Juli eine Schweiz-Premiere der Suizidmaschine.
Das rief die Staatsanwaltschaften mehrerer Kantone auf den Plan, die ankündigten, dass sie Strafverfahren einleiten würden, sollte die Kapsel in ihrem Zuständigkeitsbereich verwendet werden.
Die Suizidkapsel Sarco ist nicht rechtskonform, und dies in zweierlei Hinsicht. Das sagte Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider am Montag in der Fragestunde des Nationalrates. Zum einen erfülle die Kapsel die Anforderungen des Produktesicherheitsrechts nicht, sagte Baume-Schneider. Sie dürfe daher nicht in Verkehr gebracht werden. Und zum anderen sei die Verwendung von Stickstoff in der Kapsel mit dem Zweckartikel des Chemikaliengesetzes nicht vereinbar.
Gehe es um auf das Produktesicherheitsrecht gestützte Massnahmen, müsste die Zuständigkeit im Einzelfall geklärt werden, führte Baume-Schneider aus. Werde Stickstoff nicht entsprechend den Vorschriften verwendet, seien die Kantone zuständig.
Nach Baume-Schneiders Machtwort ist unklarer denn je, ob der Sarco jemals in der Schweiz zum Einsatz kommt.
Eine Ankündigung, die Suizidkapsel in der Schweiz anzuwenden, hatte im vergangenen Sommer eine Diskussion um deren Rechtskonformität in Gang gebracht. Ihr möglicher Einsatz hatte die Schweizer Öffentlichkeit und Politik in Aufregung versetzt. Die Premiere war ursprünglich für den Juli im Kanton Schaffhausen geplant. Die Staatsanwaltschaften mehrerer Kantone kündigten an, dass sie Strafverfahren einleiten würden, sollte die Kapsel in ihrem Zuständigkeitsbereich verwendet werden.
Laut der Schweizerischen Staatsanwaltschaftskonferenz (SSK) schafft die Suizidkapsel aber keine neue Situation. Sondern «bietet eine andere Art der Selbsttötung als die Injektion einer tödlichen Substanz».
Die Kapsel kann an jeden beliebigen Ort gebracht werden. Die Person, die sterben will, steigt in die Kabine und legt sich hin. Danach wird der Deckel geschlossen.
Der oder die Sterbewillige drückt einen Knopf, und es strömt Stickstoff in die Kabine. Dieser verdrängt den Sauerstoff. Nach wenigen Atemzügen wird die Person bewusstlos, wie die Promotoren von «Sarco» (von Sarkophag) erklärten. Der Tod tritt nach etwa fünf Minuten ein. Der Insasse stirbt an Sauerstoffmangel.
Suizid-Gedanken? Hier findest du Hilfe:
Diese Stellen sind rund um die Uhr für Menschen in suizidalen Krisen und für ihr Umfeld da.
Beratungstelefon der Dargebotenen Hand: Telefonnummer 143 oder www.143.ch
Beratungstelefon Pro Juventute (für Kinder und Jugendliche): Telefonnummer 147 oder www.147.ch