Umstrittene VerlängerungKantone wollen den Bundesrat bei Corona-Regeln ausbremsen
SDA/uri/gbi
17.1.2022
Bundesrat verkürzt Quarantäne – 2G-Regeln bis Ende März geplant
Nach fast vierwöchiger Winterpause traf sich der Bundesrat am Mittwoch zur ersten ordentlichen Sitzung des neuen Jahres. Vorderhand verzichte die Regierung auf eine Verschärfung der bestehenden Massnahmen, sagte Bundespräsident Ignazio Cassis am Mittwoch in Bern.
12.01.2022
Der Bundesrat will die bestehenden Corona-Massnahmen bis Ende März verlängern. Vielen Kantonen ist das aber zu lange, wie die Antworten an den Bund zeigen. Die Vernehmlassungsfrist endet heute.
SDA/uri/gbi
17.01.2022, 16:35
17.01.2022, 16:51
SDA/uri/gbi
Es war der erste Corona-Entscheid im neuen Jahr: Der Bundesrat hat in der vergangenen Woche die Dauer von Isolation und Quarantäne auf fünf Tage halbiert. Wegen der angespannten Lage in den Spitälern will er aber die seit Dezember geltenden Corona-Massnahmen bis Ende März verlängern.
Entscheiden will die Regierung am Mittwoch. Bis heute Montag können die Kantone und Interessenverbände ihre Meinung zu den vorgeschlagenen Verlängerungen und zu anderen denkbaren Massnahmen anmelden. Das Echo fällt geteilt aus, wie die Antworten zeigen.
Die Regierungen des Kantons Luzern und von Nidwalden sind grundsätzlich damit einverstanden, die geltenden Massnahmen zur Pandemiebekämpfung bis zum 31. März 2022 zu verlängern. Sie fordern aber, dass die Massnahmen der Entwicklung der Pandemie angepasst werden müssen. Gegebenenfalls sollten die Vorgaben auch schon vor Ende März aufgehoben werden, das gelte vor allem für die Homeoffice-Pflicht.
Ganz ähnlich äusserte sich die Kantonsregierung von Obwalden in ihrer Vernehmlassungsantwort. Auch sie spricht sich für eine laufende Überprüfung der Massnahmen aus – dabei wäre aber nicht nur eine frühere Lockerung, sondern auch eine Verschärfung denkbar.
Der Schwyzer Regierungsrat lehnt dagegen eine Verlängerung um zwei Monate ab. Stattdessen sollten die Massnahmen vorerst bis Ende Februar befristet werden. So könne besser auf die sich ändernde Lage reagiert werden.
Diese Massnahmen sind in der Konsultation:
Die geltenden Massnahmen wie 2G in Restaurants, 2G+ in Clubs und Homeoffice-Pflicht sollen bis Ende März verlängert werden.
Die Gültigkeit von Impfzertifikaten soll von 365 auf 270 Tage gekürzt werden. Gleiches soll für Zertifikate von Genesenen gelten.
Die mögliche Aufhebung der Quarantäneregeln.
An Universitäten und Fachhochschulen soll der Präsenzunterricht vorübergehend ausgesetzt werden.
Verschärfung der Maskenpflicht: Anpassung der Altersgrenze, Maskenpflicht im Freien oder an Grossveranstaltungen draussen.
Einschränkungen und Auflagen bei Grossanlässen.
Die Testpflicht bei der Einreise für geimpfte und genesene Personen soll wegfallen.
Der Zugang zu Corona-Tests soll priorisiert werden.
Auf das Ausstellen von Testzertifikaten nach einem negativen Antigen-Schnelltest soll verzichtet werden.
Auch der Kanton Uri will die Massnahmen vorerst nur bis Ende Februar verlängern und «nicht auf Vorrat», wie es der Regierungsrat formuliert. Begründet wird diese Zurückhaltung mit der einschneidenden Bedeutung der Massnahmen für die Gesellschaft und Wirtschaft.
Weitere Vorschläge des Bundesrats – darunter die Verkürzung der Gültigkeitsdauer des Covid-Zertifikats auf neun Monate – unterstützen die Exekutiven der Innerschweizer Kantone.
Basel-Landschaft drängt auf Ende der Zertifikatspflicht
Der Regierungsrat von Basel-Landschaft spricht sich gegen eine Verlängerung bis Ende März aus, erklärt aber: «Einer Verlängerung bis zum 27. Februar 2022 mit paralleler, neuer Lagebeurteilung könnten wir jedoch zustimmen.»
Ausserdem hält der Regierungsrat fest, dass er «die möglichst zeitnahe Aufhebung der Zertifikatspflicht» begrüssen würde. Basel-Landschaft begründet dies mit dem rasch ansteigenden Immunisierungsgrad in der Bevölkerung «und der milderen Krankheitsverläufe mit der Virusvariante Omikron».
Betreffend der Verkürzung der Zertifikatsdauer heisst es aus Liestal, eine Verkürzung für Geimpfte auf 270 Tage begrüsse man. Bei Genesenen müsse aber auch eine Reduktion der Gültigkeitsdauer auf 180 Tage geprüft werden, um eine Angleichung an die EU-Richtlinie zu erreichen.
Ostschweizer Kantone wollen nur bis Februar verlängern
Die Regierungen der Kantone St. Gallen, Thurgau und beider Appenzell sind einverstanden mit einer Verlängerung der Corona-Massnahmen, aber nur bis Ende Februar. Der Tenor: Sobald die Omikron-Welle abflache, sollten auch die Massnahmen wieder gelockert werden.
Quarantäne und Isolation sollen laut den vier Ostschweizer Kantonen in der derzeitigen Lage beibehalten werden, und zwar mit der aktuell gültigen Dauer von fünf Tagen. Sobald der Höhepunkt der aktuellen Corona-Welle überschritten sei, müsse eine Aufhebung der Quarantäne, der Isolation und des Contact-Tracings geprüft werden, heisst es weiter.
Die Regierungen der Kantone St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Thurgau sind einverstanden mit einer Verlängerung der Covid-19-Massnahmen, aber vorderhand nur bis am 28. Februar 2022. https://t.co/wRUPQFfLue
Einverstanden sind St. Gallen, Thurgau und beide Appenzell damit, die Gültigkeit der Impf- und Genesenen-Zertifikate auf 270 Tage anzupassen.
Den Präsenzunterricht an den Hochschulen wollen die Kantone beibehalten. Der persönliche Austausch der Studierenden untereinander und mit den Dozierenden sei ein zentrales Element der Ausbildung. Fernunterricht würde diesen Austausch erneut praktisch verunmöglichen. Darunter würde die Qualität der Ausbildung leiden.
Die Ostschweizer Kantone sehen aufgrund der aktuellen Corona-Situation keinen Bedarf für zusätzliche kantonale Massnahmen. Sollten Korrekturen bei Grossveranstaltungen nötig werden, könnten diese voraussichtlich mittels Auflagen vorgenommen werden, heisst es im Communiqué.
Auch der Kanton Graubünden heisst eine Verlängerung der Corona-Massnahmen bis Ende März im Prinzip gut, spricht sich aber für «Ausstiegsklauseln» aus. Konkret pochen die Bündner auf eine «wöchentliche Neubeurteilung und Ausstieg so rasch als möglich aufgrund der pandemischen Entwicklung».
Im Gegensatz zum Gros der anderen Kantone spricht sich Graubünden gegen eine Verkürzung der Zertifikatsdauer aus: «Das Signal an Geimpfte wäre absolut kontraproduktiv», wie SRF zitiert.
Zürich für Präsenzunterricht, aber gegen Test bei Einreise
Auch Zürich befürwortet die Verlängerung, äussert aber die Hoffnung auf eine verkürzte Dauer: «Sofern die epidemiologische Lage es zulässt, sollen einzelne Massnahmen – insbesondere die Homeoffice-Pflicht – schon früher aufgehoben werden», heisst es in der Antwort des Regierungsrats.
Dezidiert spricht sich Zürich gegen eine Abschaffung der Quarantäneregeln aus: Zwar begrüsse man, dass die Dauer der Massnahme gekürzt worden sei, doch nun gelte es, «die epidemiologische Entwicklung in den nächsten Tagen abzuwarten». Dafür bejaht die Zürcher Regierung, dass geimpfte oder genesene Personen bei der Einreise keinen negativen Test mehr vorweisen müssen.
Eine Aussetzung des Präsenzunterrichts an Universitäten und Fachhochschulen lehnt die Zürcher Regierung dagegen ab: So seien die Fallzahlen bei Studierenden und Mitarbeitenden konstant tief, und mit gezielten Impfkampagnen sei «eine überdurchschnittlich hohe Impfquote» erreicht worden.
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Aargau steht hinter Plänen des Bundesrats
Der Kanton Aargau unterstützt die Verlängerung der Massnahmen um zwei Monate. Sie sollten jedoch bereits vor Ende März überprüft und allenfalls angepasst werden, schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort. Im Blick hat er dabei vor allem die Homeoffice-Pflicht und die Massnahmen für Hallen- und Thermalbäder.
Der Aargauer Regierungsrat stützt auch die Absicht des Bundesrats, die Gültigkeitsdauer von Impf- und Genesenenzertifikaten von einem Jahr auf 270 Tage zu kürzen. Auch die vorgeschlagenen Änderungen bei der Quarantäne werden vom Kanton unterstützt.
Eine Abfuhr erteilt die Aargauer Regierung einer Ausweitung der Maskenpflicht und einem Verbot des Präsenzunterrichts an Hochschulen. Insbesondere eine Maskenpflicht bei Menschenansammlungen im Freien werde als nicht durchsetzbar erachtet, da keine scharfe Grenze zwischen vielen Menschen in einer Innenstadt und einer Menschenansammlung gezogen werden könnte.