Gewerbsmässiger WucherBundesgericht verurteilt Frau wegen überhöhter Mieten
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15.3.2025 - 10:24
Eine Frau mietete Wohnungen in Zürich und Spreitenbach und vermietete deren Zimmer einzeln und zu überhöhten Preisen (Symbolbild).
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Eine Frau hat Wohnungen gemietet und deren Zimmer zu überhöhten Zinsen an Leute vermietet, die dringend eine Unterkunft brauchten. Das Bundesgericht hat sie des Mietwuchers schuldig gesprochen.
Stefan Michel
15.03.2025, 10:24
15.03.2025, 11:17
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Das Bundesgericht hat eine Frau wegen gewerbsmässigen Mietwuchers zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, weil sie Zimmer zu stark überhöhten Preisen an sozial benachteiligte Personen untervermietete.
Die Frau hatte Wohnungen angemietet, zusätzliche Trennwände eingebaut und Zimmer für bis zu 1260 Franken pro Monat weitervermietet, obwohl diese teils erhebliche Mängel aufwiesen.
Der Mieterverband sieht das Urteil als wichtiges Signal gegen Mietwucher, während der Hauseigentümerverband die Problematik in Zürich für übertrieben hält.
Ein Zimmer in einer gemeinsam genutzten Wohnung für 1260 Franken im Monat – so viel bezahlten einzelne Mieter einer Frau, die das Untervermieten von Wohnräumen zu ihrem Geschäft gemacht hatte.
Das ist laut Bundesgericht gewerbsmässiger Wucher. Es bestätigt damit das Urteil des Zürcher Obergerichts. Bestraft wird die Frau mit zwei Jahren Haft auf Bewährung. Der «Tages-Anzeiger» hat über das Bundesgerichtsurteil vom Februar 2025 berichtet.
Die betroffenen Mietenden waren sozial benachteiligte Personen, darunter viele Asylsuchende, die kaum Deutsch sprachen. Insgesamt 42 Personen listet das Urteil als Geschädigte auf.
Ein Geschäftsmodell auf Kosten der Schwachen
Die Vermieterin hatte 2016 drei grosse Wohnungen gemietet und die Zimmer zu Preisen weitervermietet, die 25 bis 158 Prozent über den ortsüblichen Zinsen lagen.
In einer Zürcher Wohnung, die sie für 3850 Franken monatlich mietete, baute sie zusätzliche Trennwände ein, um mehr Zimmer zu schaffen. Diese vermietete sie für 900 bis 1260 Franken pro Raum, obwohl einige erhebliche Mängel aufwiesen, wie Schimmel und Schädlingsbefall.
Die Frau war während des Verfahrens im Kanton Zürich kurzzeitig in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hat 88'000 Franken auf ihren Konten eingefroren, um die Verfahrenskosten zu decken.
Wucher betrifft verschiedene Bevölkerungsgruppen
Der Mieterverband sieht sich durch das Urteil bestätigt. Geschäftsführerin Linda Rosenkranz betont im «Tages-Anzeiger», das Gericht habe klargemacht hat, dass das Ausnutzen von Mieter*innen in Not ein Verbrechen ist. Mietwucher sei ein weit verbreitetes Problem, das Urteil solle Betroffene ermutigen, sich zu wehren.
Unvergessen ist der Fall der Zürcher «Gammelhäuser», in denen ein Unternehmer Studios an Menschen in prekären Verhältnissen für 1000 Franken und mehr vermietet hat. Auch ihn hat das Obergericht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Von 2012 bis 2015 hat er laut Gericht seinen Mietenden 750'000 Franken zu viel abgeknöpft.
Mietwucher betrifft jedoch nicht nur sozial Schwache, sondern auch gut verdienende Fachkräfte, die dringend Wohnraum benötigen. Larissa Steiner vom Mieterverband Zürich erklärt, dass es in der Stadt mehrere Hundert Fälle von Mietwucher gibt.
Hauseigentümerverband sieht das Problem woanders
Auch der Hauseigentümerverband sieht sich bestätigt, jedoch aus einem anderen Grund: Die Verurteilte war mehrheitlich nicht Eigentümerin, sondern selbst Mieterin der Objekte.
Strengere Regelungen der Untermiete wollte der HEV 2024 durchsetzen, die Stimmberechtigten lehnten dies jedoch ab. Dabei standen aber weniger zu hohe Mieten im Vordergrund als beispielsweise die Bestimmung, dass Untermieten auf zwei Jahre befristet werden könnten.
Markus Meier, Direktor des HEV, hält hingegen die Zahl von mehreren hundert Fällen von Mietwucher in Zürich für übertrieben und unfundiert.
Der Redaktor hat diesen Artikel mithilfe von KI geschrieben.