Eine 94-jährige Frau musste im November zwei Arztbesuche kurzfristig absagen – und erhielt dennoch zwei Rechnungen über insgesamt knapp 1000 Franken, wie «SRF» berichtet. Darauf seien alle Tarifpunkte verrechnet, so als ob die Konsultationen tatsächlich stattgefunden hätten: von «Konsultation, erste 5 Min.» bis «nicht formatierter Bericht, 11 bis 35 Zeilen Text».
Die Frau müsse für Cortisonspritzen gegen ihre Schmerzen alle paar Monate zum Rheumatologen nach Zürich. Weil sie sich unwohl fühlte, habe sie im November zwei Termine kurzfristig absagen müssen.
Für die Rechnungen der Seniorin ist die Tochter zuständig. Dem SRF schreibt sie, mit einer kleineren Pauschale wäre sie einverstanden gewesen, «jedoch so zu tun, als ob zweimal eine Behandlung stattgefunden hätte und dadurch viel mehr zu kassieren, das halte ich ganz einfach für Betrug».
«Goodwill» des Arztes
Als sie sich darüber beschwerte, habe die Praxisassistentin die Rechnungen als «Goodwill» des Arztes dargestellt: Ihre Mutter könne sie an die Krankenkasse weiterleiten, die verpassten Konsultationen hätte sie hingegen selbst bezahlen müssen.
In einer Stellungnahme schreibt der Arzt, die Seniorin müsse für die abgesagten Termine in seiner Sprechstunde keinen Rappen zahlen. Er habe nie erläutert, dass die Rechnungen an die Krankenkasse weitergeleitet werden können und von dieser übernommen werden.
Er habe lediglich aufzeigen wollen, was durch nicht Einhalten von vereinbarten Arztterminen unter Umständen ein «grösserer Schaden» für den Arzt entstehen könne. «Mein Fehler war es, dass ich zur verschickten Rechnung keinen Begleitbrief mit der von mir geschilderten Vorstellung beigelegt hatte», wird der Arzt zitiert.
Ein allfälliger Begleitbrief hätte aber laut Yvonne Gilli, Präsidentin der Ärzteverbindung FMH, nichts geändert: «Auf der Rechnung müsste ganz klar erkennbar sein, dass es sich hier um verpasste Konsultationen handelt», sagt sie zu SRF. Die Rechnung sei damit nicht konform gemäss Krankenversicherungsgesetz. Zumal die Krankenkasse eine allfällige Rückforderung wohl bezahlt hätte, in der Annahme, die Behandlungen hätten tatsächlich stattgefunden.