Nach dem Fund von Winterthur Selbsthergestellte Waffen – die Gefahr aus dem 3D-Drucker

tchs

26.11.2023

Diese mit dem 3D-Drucker hergestellten Schlagringe wurden von der Polizei Winterthur sichergestellt.
Diese mit dem 3D-Drucker hergestellten Schlagringe wurden von der Polizei Winterthur sichergestellt.
Bild: Stadtpolizei Winterthur

Die Winterthurer Polizei nahm kürzlich einen Drogenhändler fest, der vermutlich Schlagringe mit dem 3D-Drucker herstellte. Wie gross ist das Thema selbsthergestellten Waffen in der Schweiz?

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  • In den USA werden sogenannte «Ghost Guns» aus 3D-Druckern immer beliebter.
  • Doch nicht nur Schusswaffen, sondern auch Messer und andere Gegenstände lassen sich mit 3D-Druckern herstellen.
  • Die Winterthurer Polizei stellte kürzlich Schlagringe sicher, die aus solchen Druckern stammen sollen, sie waren für den Weiterverkauf gedacht.

Als sogenannte "Ghost Guns", also "Geisterwaffen", werden privat hergestellte Schusswaffen aus dem 3D-Drucker bezeichnet. Wie die US-amerikanische Polizei mitteilt, werden solche Waffen von Mitgliedern organisierter Kriminalität sowie Bandenkriminalität verstärkt eingesetzt. Doch nicht nur in den USA sind selbstgedruckte Waffen ein Thema, vor Kurzem spielten sie auch bei polizeilichen Ermittlungen in der Schweiz eine Rolle.

Nachdem die Stadtpolizei Winterthur kürzlich einen Drogendealer festnahm, wurde im Anschluss dessen Wohnung im Kanton St. Gallen durchsucht. Dabei wurden auch mehrere 3D-Drucker sichergestellt, die allem Anschein nach zum Drucken von Schlagringen verwendet wurden, wie das Portal ZüriToday berichtete. Dabei ist die Gefahr der Gegenstände selbst nicht das einzige Problem: Die Polizei geht davon aus, dass die Schlagringe weiterverkauft werden sollten.

Aufregung um Wasserpistole im Juni

Bislang sei die Herstellung von anderen potenziell gefährlichen Objekten abgesehen von Schusswaffen kein grosses Thema gewesen. Allerdings handelt es sich bei dem aktuellen Schlagring-Fund vermutlich nicht um die ersten Berührungen der Winterthurer Polizei mit Waffen aus dem 3D-Drucker. Bereits zuvor stellten die Beamten ein Butterfly-Messer sicher, dass auf die genannte Art hergestellt worden sein könnte.

Wie Mediensprecher Michael Walker gegenüber ZüriToday mitteilte, beschäftigt sich auch die Stadtpolizei Zürich mit der Problematik. So habe man in den vergangenen fünf Jahren mindestens zwei Erzeugnisse, die unter das Waffengesetz fallen, aus 3D-Druckern sichergestellt.

Nicht zuletzt die Aufregung um eine täuschend echt aussehende Wasserpistole beim Lochergut im vergangenen Juni beweist, wie problematisch die genannten Gegenstände sein können. Damals teilte die Stadtpolizei mit, dass es aus der Ferne für die Polizist*innen schwierig sei, zu erkennen, ob es sich um eine echte Waffe oder einen Fake handle. Aus diesem Grund müssten Wasserpistolen durchsichtig sein.

Die Konstruktionspläne sind nicht illegal

«Die nichtgewerbsmässige Herstellung von Waffen, wesentlichen oder besonders konstruierten Waffenbestandteilen, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteilen sowie der nichtgewerbsmässige Umbau von Gegenständen zu Waffen sind verboten», ist im Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition nachzulesen. Demnach handelt es sich bei der Nutzung eines 3D-Druckers zur Herstellung von Schusswaffen, Schlagringen oder Messern um eine Straftat.

Bis zu drei Jahren Gefängnis droht Kriminellen, die sich daran nicht halten. Die Strafen erhöhen sich, wenn diese Waffen zum Verkauf angeboten werden. Nicht verboten in der Schweiz sind hingegen die entsprechenden Konstruktionspläne, die im Internet einfach zu finden sind.