Bezirksgericht WeinfeldenProzess um Tötungsdelikt wegen Fehler in Anklage abgebrochen
sda/tcar
19.11.2024 - 10:12
Der Prozess um ein Tötungsdelikt am Bezirksgericht Weinfelden ist kurz nach Beginn abgebrochen worden. Wegen Fehlern bei der Beschreibung des Tatablaufs verlangt das Gericht eine Überarbeitung der Anklageschrift.
19.11.2024, 10:12
19.11.2024, 16:07
SDA
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Der Prozess um ein Tötungsdelikt am Bezirksgericht Weinfelden ist kurz nach Beginn abgebrochen worden.
Der Tatablauf in der Anklageschrift stimme nicht mit dem Ergebnis der Befragungen des Angeklagten überein.
2023 soll ein heute 44-jähriger Nordmazedonier gemäss der Anklageschrift in der gemeinsamen Wohnung in Erlen TG seine Frau getötet haben.
Der Prozess um ein Tötungsdelikt am Bezirksgericht Weinfelden ist am Dienstagvormittag kurz nach Beginn abgebrochen worden. Das Gericht verlangte eine Überarbeitung der Anklageschrift. Der Tatablauf in der Anklageschrift stimme nicht mit dem Ergebnis der vorherigen Befragungen des 44-jährigen Angeklagten überein.
«Die Anklageschrift weist relevante Fehler auf und sie stimmt nicht mit der Beweiserhebung im Vorverfahren überein», sagte der vorsitzende Richter zu Beginn der Verhandlung. Auch ein rechtsmedizinisches Gutachten widerspreche den Darstellungen in der Anklageschrift.
2023 soll ein heute 44-jähriger Nordmazedonier gemäss der Anklageschrift in der gemeinsamen Wohnung in Erlen TG mehrere Male auf seine Frau eingestochen und sie gewürgt haben. Dabei wurde die 39-Jährige tödlich verletzt.
Der Prozess wegen eines Tötungsdelikts am Bezirksgericht Weinfelden im Kanton Thurgau ist kurz nach Beginn abgebrochen worden. Das Gericht verlangt, dass die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift überarbeitet. https://t.co/2s6gDrqx5d
Unterschiede zwischen der Anklageschrift und den Protokollen aus den Befragungen sah der vorsitzende Richter insbesondere bei den Darstellungen, ob die Frau noch lebte, als der Mann sie auf dem Küchenboden zurückliess.
«Die Staatsanwaltschaft hat ebenfalls festgestellt, dass der Beschuldigte widersprüchliche Aussagen machte», so die Staatsanwältin nach einer ersten Unterbrechung des Prozesses. Es gebe unterschiedliche Möglichkeiten, wie man sich den Tatablauf vorstellen könne.
Anklageschrift sei «grenzwertig»
«Als ich die Anklageschrift gelesen habe, bin ich erschrocken», erklärte die Verteidigerin des Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft wolle mit ihren Darstellungen das Strafmass in die Höhe treiben, so die Anwältin. Zentrale Punkte, wie es zur Tat gekommen sei, seien in der Beschreibung ausgelassen worden. Für eine Rückweisung der Anklageschrift sprach sich die Verteidigerin dennoch nicht aus.
Das Gericht jedoch verlangte nach einer weiteren Unterbrechung des Prozesses eine solche Rückweisung. Der Beschuldigte müsse genau wissen, was ihm vorgeworfen werde. «Die Verteidigung hat gesagt, dass es schwierig war, sich vorzubereiten. Das können wir nachvollziehen», so der vorsitzende Richter.
Die Anklageschrift sei «grenzwertig». «Insgesamt sehen wir keine Alternative als eine Rückweisung, um ein rechtmässiges und sauberes Verfahren zu garantieren», so der vorsitzende Richter weiter.
Die Staatsanwaltschaft hat gemäss dem Gericht 30 Tage Zeit, eine neue Anklageschrift vorzulegen. In der aktuellen Version hatte sie eine Verurteilung wegen Mordes gefordert.