FCZ-Fan schwer verletztBezirksgericht Zürich muss Prozess gegen Rechtsextremen wiederholen
leph, sda
12.4.2024 - 06:32
Das Bezirksgericht Zürich muss sich am heutigen Freitag zum zweiten Mal mit dem Fall eines 26-jährigen Studenten befassen. Er soll 2020 eine Gruppe von FCZ-Fans angegriffen und einen 18-Jährigen schwer verletzt haben. Zudem muss er sich wegen rechtsextremen Äusserungen verantworten.
Keystone-SDA, leph, sda
12.04.2024, 06:32
12.04.2024, 06:47
SDA
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Das Bezirksgericht Zürich muss sich am heutigen Freitag zum zweiten Mal mit dem Fall eines 26-jährigen Studenten befassen.
Er soll 2020 eine Gruppe von FCZ-Fans angegriffen und einen 18-Jährigen schwer verletzt haben.
Zudem muss er sich wegen rechtsextremen Äusserungen verantworten.
Das Gericht hatte den Rechtsextremen bereits im Juli 2022 wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt.
Das Zürcher Obergericht hob das Urteil jedoch im September 2023 wegen schwerer Verfahrensmängel auf, weshalb sich das Bezirksgericht Zürich nun erneut mit dem Fall befassen muss.
Das Bezirksgericht Zürich hatte den Rechtsextremen eigentlich bereits im Juli 2022 wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt.
Das Zürcher Obergericht hob das Urteil jedoch im September 2023 wegen schwerer Verfahrensmängel auf, weshalb sich das Bezirksgericht Zürich nun erneut mit dem Fall befassen muss.
«White Lives Matter»-Shirt
Der Vorfall, der im Zentrum des Prozesses steht, ereignete sich an einem Samstag im Juni 2020. Der damals 22-jährige Student war mit einem «White Lives Matter»-T-Shirt bekleidet im Zürcher Einkaufszentrum Sihlcity unterwegs. Dort traf er auf eine Gruppe von acht bis zehn teilweise dunkelhäutigen FCZ-Fans.
Nach dem Verlassen des Einkaufszentrums traf er die Gruppe erneut. Ihnen missfiel der Slogan auf dem T-Shirt, bei dem es sich um eine Persiflage auf die «Black Lives Matter»-Bewegung handelt.
Im Verlauf des Streits griff der Beschuldigte laut Anklage zu einem Messer, das er unmittelbar zuvor gekauft hatte, und stach auf einen der FCZ-Fans ein. Dieser erlitt dabei schwere Verletzungen.
Hetze gegen Ausländer und Homosexuelle
Darüber hinaus wirft die Staatsanwaltschaft dem Schweizer vor, mit Dutzenden von Äusserungen auf «X» (damals noch «Twitter») offen gegen Ausländer, Muslime und Homosexuelle gehetzt zu haben. Auch vor offenen Gewaltaufrufen schreckte er nicht zurück.
Schliesslich muss sich der heute 26-Jährige auch noch wegen Sachbeschädigung vor Gericht verantworten. Mehrmals soll er im Juni 2020 nachts alleine oder mit seinem Bruder durch Pärke geschlichen sein. Dabei beschädigten sie laut Anklage mit Macheten mehrere Bäume, unter anderem eine jahrhundertealte Linde, die gefällt werden musste.
Prozess beginnt wieder von vorne
Grund für die zweite Runde vor Bezirksgericht ist eine falsche Zusammensetzung bei der ersten Verhandlung. Während der Fall des mutmasslichen Messerstechers und seines Bruders von einem Kollegialgericht beurteilt wurde, landeten die FCZ-Fans vor einem Einzelrichter.
Gleichzeitig war dieser Einzelrichter aber auch Mitglied des Kollegialgerichts, das über den Rechtsextremen und dessen Bruder urteilte. «Nicht verfassungskonform», urteilte das Obergericht.
In der Neuauflage stehen nun der Hauptbeschuldigte, sein Bruder sowie weitere an der Sihlcity-Auseinandersetzung beteiligte junge Männer gemeinsam vor einem neu zusammengesetzten Kollegialgericht.
Sohn von prominenten Eltern
Die Auflagen, die das Bezirksgericht Zürich damals den Medien für den Prozess gemacht hatte, sorgten für zusätzliche Diskussionen. Die beiden Brüder sind Kinder von bekannten Kulturschaffenden. Sie hatten selbst an einem Projekt zum Thema Familienleben mitgewirkt.
Das Gericht untersagte den Medienschaffenden, einen Bezug zu diesem Projekt herzustellen – mit Verweis auf die Prominenz der Eltern. Gleichzeitig war die Verhandlung jedoch öffentlich. Jeder, der den Prozess besuchte, erfuhr die Identität der Angeklagten.
Gegen diese Einschränkungen wehrten sich der «Tages-Anzeiger» und die «NZZ» mit einer Beschwerde ans Obergericht. Dieses hiess die Beschwerde gut. Für die Neuauflage des Prozesses wurden die strikten Einschränkungen nun gelockert.