Firmen wollen Klarheit Sollen Geimpfte am Arbeitsplatz Vorteile geniessen?

Von Lukas Meyer

23.7.2021

Wer darf wo sitzen und wer muss Maske tragen? Die Impfung wird am Arbeitsplatz zum Politikum.
Wer darf wo sitzen und wer muss Maske tragen? Die Impfung wird am Arbeitsplatz zum Politikum.
Bild: KEYSTONE

Der Umgang mit geimpften und ungeimpften Angestellten stellt Firmen vor neue Herausforderungen. Der rechtliche Rahmen ist unklar, doch viele wollen den Druck erhöhen.

Von Lukas Meyer

Roche-Chef Severin Schwan würde gern wissen, wer in seiner Firma geimpft ist. «In den USA dürfen wir die Mitarbeiter fragen, ob sie geimpft sind, in der Schweiz nicht», sagt er im Interview mit dem «Tages-Anzeiger». So könnte man den Geimpften erlauben, ohne Auflagen ins Büro zurückzukehren. Ohne Kontrolle hingegen hätten die Unternehmen keine Wahl, als allen Beschäftigten Auflagen wie eine Maskenpflicht zu machen.

Dieses Anliegen unterstützen etwa der Industrieverband Swissmem und der Arbeitgeberverband.«Wir müssen alle Instrumente nutzen, die wir haben, um einen weiteren Lockdown zu verhindern», sagt dessen Präsident Valentin Vogt. Der Gewerbeverband hingegen steht dem Anliegen skeptisch gegenüber.

Auch die Gewerkschaft Unia erklärt im «Tages-Anzeiger», dass es für den Einsatz des Covid-Zertifikats durch den Arbeitgeber «keinerlei Rechtsgrundlage» gebe. Bereits vor vier Wochen betonte ein Unia-Sprecher auf Anfrage von «blue News», dass eine Unterscheidung von Geimpften und Nichtgeimpften am Arbeitsplatz kein Thema sein dürfe. Die Frage nach der Covid-Impfung sei für den Arbeitgeber tabu.



Der Bund hat auch nicht vorgesehen, dass Arbeitgeber ein Covid-Zertifikat einfordern können – der Arbeitsplatz gehört wie etwa Schulen oder Läden zum grünen Bereich, in dem dessen Einsatz nicht vorgesehen ist. Doch es  gibt bereits Forderungen, das zu ändern und das Zertifikat auch in Betrieben einzusetzen. So soll auch Druck ausgeübt werden auf die Unentschlossenen, sich zu impfen.

Impfzertifikat als Kriterium für Einstellung

Erste Arbeitgeber haben bereits angekündigt, nur noch geimpfte Personen einzustellen. Das Centre Médical des Cadolles in Neuenburg, das im Februar 2022 eröffnet wird, macht das Impfzertifikat zum Kriterium für eine Einstellung – vergleichbar etwa mit Führerschein oder Sprachkenntnissen, findet dessen Direktor im Gespräch mit SRF.

Im Gesundheitsbereich sei es je nach Stelle erlaubt, nach der Impfung zu fragen, erklärt Arbeitsrechts-Expertin Nicole Vögeli zu SRF. Zudem hätten Patient*innen ein Anrecht darauf, von geimpftem Gesundheitspersonal gepflegt zu werden.

Auch in der Schweiz könnten Betriebe von ihren Angestellten eine Impfung verlangen, sagte Arbeitsrechts-Professor Roger Rudolph zu «blue News». In Ausnahmekonstellationen sei das durchaus denkbar. Doch eine Zwangsimpfung werde es nicht geben, niemand werde mit physischem Zwang gegen seinen Willen eine Spritze verpasst bekommen.

Eine klärende Rechtsprechung fehle allerdings, darum sei die Frage umstritten – ebenso, ob etwa mit Boni für Geimpfte Anreize geschaffen und der Druck erhöht werden dürfe. Solange sich derartige Massnahmen sachlich rechtfertigen lassen und nicht auf eine willkürliche Diskriminierung hinauslaufen, würde Rudolph sie in Grenzen zulassen.

Ähnlicher Meinung ist Kurt Pärli, Professor für Soziales Privatrecht an der Universität Basel, wie er im Gespräch mit «blue News» ausführte: Eine Impfung könne in gewissen Fällen ein zumutbarer Eingriff sein, wenn ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers besteht, zum Beispiel um gefährdete Dritte zu schützen oder wenn der Mitarbeiter seinen Job sonst nicht machen könnte.

Indirekter Impfzwang in kleinen Firmen

In kleinen Firmen sei die Zweiklassengesellschaft teils schon Realität, berichtet der «Tages-Anzeiger». Wenn jeder jeden kennt, weiss man auch schnell, wer geimpft ist und wer nicht. So könne auch ein indirekter Impfzwang entstehen, wenn etwa beschlossen wird, dass man so lange die Maske trägt, bis alle zweimal geimpft sind. Das habe die Leute animiert, sich schnell impfen zu lassen.

Gegen einen Impfschutz als Zugangs- wie als Anstellungskriterium ist der Dachverband Gastrosuisse. «Dies würde unseren Gast- und auch Arbeitgebern eine Rolle aufdrängen, die sie unmöglich erfüllen können», heisst es auf Anfrage von «blue News». «Eine Ausweitung der Zertifikatspflicht auf das gesamte Gastgewerbe lehnen wir entschieden ab.» Es gehöre zur DNA des Gastgewerbes, dass die Branche für alle Menschen offen stehe.