Rückkehr aus dem Homeoffice «Arbeitgeber darf sich nicht nach Covid-Impfung erkundigen»

Lia Pescatore

23.6.2021

Für Schwangere wird die Covid-Impfung in der Schweiz nicht empfohlen. Besonders gefährdete Personen wie sie sollen weiterhin im Homeoffice arbeiten dürfen, fordern die Arbeitnehmerverbände. 
Für Schwangere wird die Covid-Impfung in der Schweiz nicht empfohlen. Besonders gefährdete Personen wie sie sollen weiterhin im Homeoffice arbeiten dürfen, fordern die Arbeitnehmerverbände. 
Bild: Keystone/Gaetan Bally

Ab nächster Woche gilt keine Homeoffice-Pflicht mehr, und auch die generelle Maskenpflicht am Arbeitsplatz fällt. Das freut den Arbeitgeberverband, die Arbeitnehmer haben jedoch Vorbehalte.

Lia Pescatore

Ab Montag darf man zurück ins Büro: Denn ab Samstag gilt keine Homeoffice-Pflicht mehr.  Der Bundesrat hat an der Medienkonferenz vom Mittwoch verkündet, dass auch die allgemeine Maskenpflicht am Arbeitsplatz aufgehoben werde. Es liege nun am Arbeitgeber zu entscheiden, wo das Tragen einer Maske angebracht sei. Die Rückkehr aus dem Homeoffice wird zudem nicht an eine Testpflicht gebunden.

Der Arbeitgeberverband begrüsst den verkündeten Öffnungsschritt in einer Medienmitteilung als «schon längst überfällig». Schon seit Monaten pocht der Verband darauf, die Arbeitnehmer wieder zurück an den Arbeitsplatz holen zu können. Auch die Aufhebung der Maskenpflicht sei «folgerichtig». «Die Arbeitgeber können mit dieser Verantwortung umgehen», stellt der Verband fest. 

Unia: Änderung entspricht der gesetzlichen Logik

Für die Gewerkschaft Unia entspricht die Änderung des Bundesrates der gesetzlichen Logik. «Der Arbeitgeber ist vom Gesetz her für den Gesundheitsschutz seiner Mitarbeiter verantwortlich», sagt Mediensprecher Serge Gnos auf Anfrage von «blue News». Es sei darum sinnvoll, dass der Arbeitgeber situativ entscheiden könne, ob eine Maske angebracht sei oder nicht.  

Gnos betont jedoch: Eine Unterscheidung von Geimpften und Nichtgeimpften dürfe am Arbeitsplatz kein Thema sein. «Wie auch die Frage nach der Schwangerschaft ist die Frage nach der Covid-Impfung vonseiten des Arbeitgebers tabu», sagt Gnos. Das Schutzkonzept müsse für alle gelten, es sei aber vertretbar, besonders gefährdete Personen im Homeoffice zu belassen.

Kritischer sieht die Lockerungen der Verband «Angestellte Schweiz». Die gleichzeitige Aufhebung der Maskenpflicht und der Testpflicht sei riskant, gerade auch für besonders gefährdete Personen, schreibt er in einer Stellungnahme. Der Verband fordert die Arbeitgeber darum dazu auf, ihren Angestellten weiterhin Homeoffice zu ermöglichen und ihre Angestellten vor Ort trotz Befreiung von der Testpflicht freiwillig regelmässig zu testen. 

St. Galler Lehrer bald ohne Maske unterwegs

Auch an den Schulen fällt für manche Schüler*innen die Maskenpflicht: Auf Sekundarstufe II müssen die Kinder keine Masken mehr tragen. Doch werden auch die Lehrer neu ohne Maske vor die Klassen treten? Der Kanton St. Gallen zog als erster bereits Konsequenzen aus dem Bundesratsentscheid: Lehrer*innen in der Volksschule und in der Sekundarschule müssen keine Maske mehr tragen, wie das St. Galler Tagblatt berichtet.

Auch sportliche und kulturelle Aktivitäten, wie zum Beispiel Trainieren im Fitnessstudio oder Chorproben, dürfen maskenlos durchgeführt werden – unter der Bedingung, dass die Kontaktdaten erhoben werden. Und das sowohl drinnen als auch draussen. 

Veranstalter zeigen sich versöhnlich

In Clubs und an Veranstaltungen sind die Masken drinnen jedoch nach wie vor Pflicht und Tanzen ist nicht erlaubt, solange für den Eintritt kein Zertifikat verlangt wird. Der Branchenverband SBCK zeigt sich jedoch verständnisvoll gegenüber den Massnahmen. Aus Perspektive der Veranstalter wäre es ideal gewesen, wenn es auch möglich wäre, Tanzveranstaltungen mit eingeschränkter Kapazität, Maskenpflicht und Contact-Tracing, dafür ohne Zertifikat durchzuführen, sagt Mediensprecher Alexander Bücheli.

Der Sommer sei jedoch nicht Clubsaison, Veranstaltungen würden vor allem draussen stattfinden. Man akzeptiere das Zertifikat, «aber nur als Übergangsphase, denn Normalität ist das noch lange nicht».