Finale des Wahlkrimis Trotz Fifa-Treffen: Bundesanwalt Lauber ist wiedergewählt

SDA/uri

25.9.2019

Michael Lauber kann aufatmen: Das Parlament hat den Bundesanwalt mit 129 Stimmen wiedergewählt – trotz der Affäre um umstrittene Fifa-Geheimtreffen. Das Resultat war knapp.

Nach über einer Stunde Debatte hatte der Krimi um die Abwahl oder Wiederwahl von Michael Lauber am Mittwochmorgen ein Ende: Die vereinigte Bundesversammlung hat den Bundesanwalt wiedergewählt. Der Entscheid fiel mit 129 Stimmen. Das absolute Mehr lag bei 122 Stimmen. Lauber machte also nur gerade sieben Stimmen mehr, als zur Wiederwahl nötig gewesen waren.

Wie umstritten die Wahl war, zeigte sich auch in der Parlamentsdebatte: Das Ansehen der Bundesanwaltschaft sei «massiv geschädigt worden», erklärte Lorenz Hess (BDP/BE), Sprecher der Gerichtskommission. Als Hauptgründe nannte er die informellen Kontakte zwischen Lauber und Gianni Infantino, dem Chef des Weltfussballverbands Fifa, sowie die mangelnde Transparenz bei der Aufarbeitung der Affäre.

Der wieder gewählte Lauber nimmt auf der Tribüne des Nationalrats Glückwüsche von Nicoletta della Valle, Direktorin Bundesamt für Polizei, entgegen.
Der wieder gewählte Lauber nimmt auf der Tribüne des Nationalrats Glückwüsche von Nicoletta della Valle, Direktorin Bundesamt für Polizei, entgegen.
Bild: Keystone

Hess erinnerte auch daran, dass Lauber dazu unkorrekte Angaben gemacht hatte. Erst bei Vorliegen von Indizien habe Lauber ein drittes Treffen mit Infantino zugegeben. Die Gerichtskommission empfahl, Lauber nicht wiederzuwählen.

Sieben Monate mit Entscheid gerungen

Für die Kommission fielen zudem juristische Gründe ins Gewicht. So hatte das Bundesstrafgericht eine Verletzung der Strafprozessordnung durch Lauber festgestellt. Damit seien die Voraussetzungen für eine Nichtwiederwahl gegeben, sagte Hess. Weiter stehe der Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung im Raum.

Leicht hatte sich die Gerichtskommission den Entscheid nicht gemacht. Sieben Monate lang habe sie sich mit dem Geschäft befasst, sagte Hess. Die Kommission sehe sich als politisches Organ und nehme daher auch eine politische Gesamtwürdigung vor. Die Summe der juristischen und persönlichen Gründe hätten zur Nichtwiederwahl-Empfehlung geführt.

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