Emmentaler Dorf bemängelt «ortsfremde» FarbeOrangerotes Balkongeländer muss umgestrichen werden
Sven Ziegler
14.1.2025
In einem Oberemmentaler Dorf löst ein Balkongeländer in leuchtendem Orangerot Ärger aus. Die Denkmalpflege stuft die Farbe als «ortsfremd» ein. Der Streit endet mit einem Verfahren.
Sven Ziegler
14.01.2025, 14:02
Sven Ziegler
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Eigentümer führten Umbauten, darunter ein auffälliges Balkongeländer, ohne Baubewilligung durch.
Die Farbe des Geländers wurde als «unruhig» und «ortsfremd» eingestuft, Beige oder Grau wären akzeptabel.
Das Geländer muss neu gestrichen werden, und die Eigentümer zahlen 1000 Franken Verfahrenskosten.
Ein orangerotes Balkongeländer löst in einem Oberemmentaler Dorf Diskussionen aus. Hauseigentümer hatten ohne Baubewilligung mehrere Umbauarbeiten durchgeführt – darunter den Einbau von Fenstern, die Montage einer Sonnenstore und das Anbringen eines auffälligen Balkongeländers.
Das Haus steht in einer Baugruppe A, einem Bereich mit geschützten und historischen Gebäuden, wie die «Berner Zeitung» berichtet. Die Eigentümer hatten die Umbauten ohne die nötige Baubewilligung vorgenommen. Die Gemeinde wurde darauf aufmerksam und forderte ein nachträgliches Baugesuch. Während die meisten Änderungen akzeptiert wurden, stiess das orangerote Balkongeländer auf Widerstand. Die Denkmalpflege stuft es als störend für das Ortsbild ein.
In ihrer Stellungnahme erklärte die Denkmalpflege, dass das Balkongeländer farblich nicht mit den umliegenden historischen Gebäuden harmoniert. «Der Balkon wirkt als Fremdkörper und passt nicht ins Ensemble der traditionellen Gebäude», heisst es laut der «Berner Zeitung» im Bericht.
Beschwerde abgewiesen
Beige oder Grau seien besser geeignet, um das Ortsbild zu wahren. Die Gemeinde setzte den Eigentümern eine Frist zur Änderung und drohte mit einer Ersatzvornahme, falls die Aufforderung nicht umgesetzt wird.
Die Eigentümer legten bei der kantonalen Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) Beschwerde ein. Sie argumentierten, dass ihr Haus in einer Mischzone liege und andere Gebäude in der Umgebung ebenfalls rote Elemente aufwiesen. Doch die BVD wies die Beschwerde zurück. Massgeblich sei das Bauinventar, das die Liegenschaft der Baugruppe A zuordnet. «Die auffällige Farbe passt nicht ins historische Ensemble», so die Behörde.
Das endgültige Urteil lautet: Das Geländer muss neu gestrichen werden, und die Eigentümer tragen die Verfahrenskosten von rund 1000 Franken.