Bundesrat greift ein Parmelin soll die Mietzinsen nach unten drücken

gbi/SDA

22.11.2023

Bundesrat und Wirtschaftsminster Guy Parmelin soll Vorschläge ausarbeiten, wie die Mietkosten im Zaum gehalten werden können. (Archivbild)
Bundesrat und Wirtschaftsminster Guy Parmelin soll Vorschläge ausarbeiten, wie die Mietkosten im Zaum gehalten werden können. (Archivbild)
KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE

Der Bundesrat will die steigenden Mietzinse mit kurzfristig umsetzbaren Massnahmen nach unten drücken: Das Wirtschaftsdepartement von Guy Parmelin soll jetzt Vorschläge ausarbeiten. 

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  • Der Referenzzinssatz dürfte per 1. Dezember von 1,5 Prozent auf 1,75 Prozent ansteigen. 
  • Der Mieterinnen- und Mieterverband kritisiert, dass dies die Mieten für viele Menschen zum zweiten Mal innert eines Jahres aufschlagen dürften.
  • Nun reagiert der Bundesrat: Er will die steigenden Mietzinse mit kurzfristig umsetzbaren Massnahmen nach unten drücken.

Die Mietkosten belasten das Budget vieler Schweizer Haushalte. Nun schaltet sich der Bundesrat ein: Die Landesregierung will die Mietzinse darum mit kurzfristig umsetzbaren Massnahmen nach unten drücken.

Das Wirtschaftsdepartement von Guy Parmelin hat am Mittwoch den Auftrag erhalten, bis im kommenden Sommer eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. 

Der Bundesrat will die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen anpassen, wie er am Mittwoch mitteilte. Die Massnahmen sollen in seinen Worten «eine gewisse mietzinsdämpfende Wirkung erzielen» und die Transparenz im Mietmarkt erhöhen.

Übermässig in Vertragsverhältnisse eingreifen oder gar Investitionen im Wohnungsmarkt hemmen will der Bundesrat indes nicht, wie er zur geplanten Verordnungsanpassung festhält.

Kurzfristige Mietzinserhöhungen von 15 Prozent erwartet

Bei bestehenden Mietverhältnissen habe der Referenzzinssatz, der den Hypothekarzinsen folge, eine wichtige Rolle, schreibt der Bundesrat. Der 2008 eingeführte Referenzzinssatz sei in den letzten Jahren zwar laufend gesunken, aber am 1. Juni ein erstes Mal angehoben worden, von 1,25 auf 1,50 Prozent.

Bei einer Erhöhung um 0,25 Prozentpunkte dürfen Vermieter den Mietzins um 3,0 Prozent anheben – sofern sie auch die vorherigen Senkungen weitergegeben haben. Weitere Anhebungen des Referenzzinssatzes seien zu erwarten, schrieb der Bundesrat.

Die Mieten nach oben treiben können auch weitere Kostenfaktoren wie die allgemeine Teuerung. Sie könnten innert relativ kurzer Zeit zu Mietzinserhöhungen von etwa 15 Prozent führen, begründet der Bundesrat die vier angedachten Anpassungen.

Vier Massnahmen vorgeschlagen

Zunächst sollen allgemeine Kostensteigerungen nicht mehr pauschal auf die Mieterschaft überwälzt werden dürfen. Neu soll das effektive Ausmass nachgewiesen werden müssen.

Weiter will der Bundesrat das Formular für die Mitteilung des Anfangsmietzinses mit dem zuletzt und neu geltenden Stand des Referenzzinssatzes und der Teuerung ergänzen.

Beim Anfechten von Mietzinserhöhungen sollen auch absolute Kostenkriterien wie ein übersetzter Ertrag oder die Orts- und Quartierüblichkeit vorgebracht werden können. Das Formular für die Mitteilung einer Mietzinserhöhung soll deshalb mit einem entsprechenden Hinweis versehen werden.

Und schliesslich soll der Satz für den Teuerungsausgleich auf dem Eigenkapital reduziert werden, von bisher 40 Prozent auf den Wert gemäss Mietzinsmodell (28 Prozent).

Mietzinsmodell unter der Lupe

Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) soll zudem das geltende und über 40-jährige Mietzinsmodell unter die Lupe nehmen. Es soll mit einer wissenschaftlichen Studie überprüfen, ob es noch den heutigen Realitäten der Immobilienfinanzierung entspricht. Das Mietzinsmodell ist Grundlage für die Regeln der Mietzinsgestaltung und -anpassung.

Mieterverband appellierte an den Bundesrat

Im Vorfeld hatte der Mieterinnen- und Mieterverband Alarm geschlagen und den Bundesrat dazu aufgefordert, sich des Themas anzunehmen.

Nach einer kurzen Verschnaufpause im September werde der Referenzzinssatz am 1. Dezember wieder ansteigen, von 1,5 Prozent auf 1,75 Prozent, teilte der Verband in einem Communiqué mit.

Für viele Haushalte dürften die Mieten damit zum zweiten Mal im laufenden Jahr erhöht werden, was in der aktuellen Situation unhaltbar sei, kritisiert der Mieterverband. «Sie bekämen die steigenden Mieten, Heizkosten und Krankenkassenprämien mit voller Wucht zu spüren», wird Verbandspräsident Carlo Sommaruga, der für die SP im Nationalrat politisiert, in der Mitteilung zitiert.

Der Mieterinnen- und Mieterverband forderte den Bundesrat denn auch zu sofortigem Handeln auf: Die Überwälzung des Referenzzinssatzes auf die Mietenden müsse vorübergehend ausgesetzt werden. Ausserdem soll die Landesregierung Vorschläge präsentieren, wie missbräuchliche Mieterhöhungen verhindert werden können.

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