TeuerungDie Mieten steigen, obwohl der Referenzzins unverändert bleibt
smi
2.3.2023
Eine Erhöhung des Referenzzinssatzes führt nicht automatisch zu steigenden Wohnungsmieten. Diese werden aber auch aus anderen Gründen teurer.
smi
02.03.2023, 15:51
smi
«Bald dürfte die Mietwohnung mehr kosten», war im Oktober 2022 auf blue News zu lesen. Grundlage der Vorhersage war die Zinswende, also das Ende der Negativzinsen, die auch Hypothekarzinsen ansteigen liess. Am 1. März zeigte sich dann: Der Referenzzinssatz bleibt, wie er ist. Die Erhöhung wird nun für Juni prognostiziert.
Der Referenzzinssatz orientiert sich am durchschnittlichen Zins, den Banken auf Hypothekarkredite erheben. Da er auf einen Viertelpunkt gerundet wird, steigt er erst, wenn der Durchschnittswert 1,37 Prozent erreicht, wie das Bundesamt für Wohnungswesen in seiner Mitteilung schreibt.
Wie schlägt der Referenzzinssatz auf die Mieten durch?
Steigt der Referenzzinssatz um 0,25 Prozent, dürfen Vermieter*innen die Miete um 3 Prozent erhöhen. So steht es in der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen. Eine Miete von 2500 Franken würde dann auf 2575 steigen – über ein Jahr gesehen eine Mehrbelastung von 900 Franken.
Das nächste Mal wird der Referenzzinssatz Anfang Juni überprüft. Steigt er dann, bedeutet das aber keine automatische, schweizweite Mieterhöhung. Nur wenn die Eigentümer*innen der Liegenschaft in den letzten Jahren die Miete parallel zum sinkenden Referenzzinssatz reduziert haben, dürfen sie dies unmittelbar in der jetzt aktuellen Richtung tun.
Wer dennoch eine Mieterhöhung erhält, kann diese binnen 30 Tagen anfechten, wie der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband auf seiner Website schreibt.
Die Eigentümerschaft darf die Miete auch der Teuerung anpassen, und zwar um maximal 40 Prozent des Anstiegs des Landesindexes der Konsumentenpreise. Das Seco prognostiziert für 2023 eine Teuerung von 2,2 Prozent. Das ergäbe eine Mieterhöhung von 0,88 Prozent. Eine Monatsmiete von 2500 Franken würde also um 22 Franken steigen.
Verschiedene gesetzliche Regeln definieren, unter welchen Bedingungen der Mietzins in einem bestehenden Mietverhältnis erhöht werden darf. Neben den genannten, an den Finanzmarkt gebundenen Gründen sind dies Wertsteigerungen. Modernisiert die Eigentümerin die Küche oder fügt sie der Wohnung einen Balkon hinzu, darf sie dafür die Miete erhöhen.
Einfacher ist es, den Mietzins anzuheben, wenn ein neuer Mieter einzieht, also ein neuer Mietvertrag abgeschlossen wird. Dies passiert laufend, wie der Mietpreisindex von Homegate und der Zürcher Kantonalbank zeigt. 2022 stiegen die Mieten für öffentlich angebotene Wohnungen durchschnittlich um 2,8 Prozent. Für den Januar gibt der Index einen weiteren Anstieg um 0,4 Prozent an. Es bestehen aber grosse regionale Unterschiede. So sind die Angebotsmieten im Kanton Zug im Januar 2023 um 4,8 Prozent gesunken.
Wohnraum ist in vielen Gemeinden der Schweiz weiterhin knapp. Das treibt die Preise an. Hinzu kommt das Zinsumfeld, das Investitionen in Immobilien verteuert. All dies schlägt schon jetzt oder in absehbarer Zeit auf die Wohnungsmieten durch.
Ob es schliesslich der Referenzzinssatz ist, die Teuerung, eine wertsteigernde Renovation oder die Miete einer neuen Wohnung, die die Kosten in die Höhe treibt, spielt dabei für die Mietenden eine untergeordnete Rolle.