Neue Massnahmen Maskenpflicht draussen, nur noch zehn Personen bei Privatfesten, Geisterspiele

Von Julia Käser

28.10.2020

Die Maskenpflicht gilt in der Schweiz neu auch in Aussenbereichen wie in belebten Fussgängerzonen oder – wie hier – auf Wochenmärkten.
Die Maskenpflicht gilt in der Schweiz neu auch in Aussenbereichen wie in belebten Fussgängerzonen oder – wie hier – auf Wochenmärkten.
Bild: Keystone/Anthoy Anex

Clubs müssen bis auf Weiteres schliessen, im Spitzensport gibt es wieder Geisterspiele und an privaten Festen dürfen noch zehn Menschen teilnehmen. Die neuen Massnahmen des Bundesrat gegen die Corona-Pandemie in der Übersicht.

Am Mittwoch hat der Bundesrat weitere schweizweite Massnahmen gegen die rasante Ausbreitung des Coronavirus ergriffen. Das Ziel ist es, die Kontakte unter den Menschen stark zu reduzieren – so, wie es Martin Ackermann, der Leiter der Covid-Taskforce am Dienstag verlangt hatte.

Um das zu erreichen, hat der Bundesrat beschlossen, Clubs bundesweit zu schliessen. Auch eine Gastro-Sperrstunde wird eingeführt: Bars und Restaurants müssen um 23 Uhr schliessen. 

Für sämtliche Veranstaltungen gilt neu eine Obergrenze von 50 Personen. Das bedeute das Aus für Grossveranstaltungen und volle Stadien. Von der Regel ausgenommen sind Parlaments- und Gemeindeversammlungen. Ebenfalls weiterhin möglich sind politische Demonstrationen sowie Unterschriftensammlungen für Referenden und Initiativen – solange die nötigen Schutzvorkehrungen getroffen werden.

Bei Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis greift der Bundesrat noch strikter durch. Weil in diesem Umfeld besonders viele Ansteckungen erfolgen würden, werden Feste und Treffen im privaten Raum auf 10 Personen beschränkt. 

Zudem untersagt der Bundesrat sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten mit mehr als 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Kontaktsport wird in der ganzen Schweiz verboten. Von diesen Regeln ausgenommen sind Kinder unter 16 Jahren.

Schliesslich wird auch die Maskentragpflicht ausgeweitet. Neu gilt sie auch in Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben wie Läden,  Gastrobetriebe sowie Wochen- und Weihnachtsmärkte. Auch im Freien muss künftig eine Maske getragen werden: Die Regierung weitet die Maskenpflicht auf belebte Fussgängerbereiche aus. Zudem gilt sie überall dort im öffentlichen Raum, wo der erforderliche Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

All diese Massnahmen treten am Donnerstag, 29. Oktober, in Kraft und sind nicht befristet. 

Ab kommendem Montag müssen zudem sämtliche Hochschulen vollständig auf Fernunterricht setzen. Präsenzunterricht wird bundesweit verboten. Schliesslich hat der Bundesrat die Einführung von Antigen-Schnelltests beschlossen. Diese können demnach bereits ab dem 2. November eingesetzt werden. 

Der Bundesrat hat zudem den Schwellenwert für die Aufnahme von Staaten und Gebieten auf die Risikoliste angepasst. Da die Schweiz im europäischen Vergleich überdurchschnittlich viele Coronafälle verzeichnet, wird der Schwellenwert angehoben. Neu kommen nur noch Länder auf die Liste, deren Inzidenz um mehr als 60 höher ist als diejenige der Schweiz. 

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