St. Galler Rheintal Mann verkauft online jahrelang Maschinen vom Chef – verurteilt

dmu

12.6.2024

Ein 39-Jähriger soll zahlreiche Werkzeuge – darunter Bohrmaschinen – von seinem Arbeitgeber geklaut und anschliessend veräussert haben. (Symbolbild)
Ein 39-Jähriger soll zahlreiche Werkzeuge – darunter Bohrmaschinen – von seinem Arbeitgeber geklaut und anschliessend veräussert haben. (Symbolbild)
Bild: Keystone/dpa/Frank Rumpenhorst

Ein 39-jähriger Pole hat sich während zweieinhalb Jahren bei den Maschinen seines Arbeitgebers im Rheintal bedient und diese online verkauft. Nun wurde er dafür verurteilt.

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  • Ein 39-Jähriger wird beschuldigt, diverse Maschinen und Werkzeuge von seinem Arbeitgeber im St. Galler Rheintal gestohlen und anschliessend verkauft zu haben.
  • Zudem war er im Besitz einer Softair-Pistole, die ihm nicht gehört.
  • Die St. Galler Staatsanwaltschaft hat ihn per Strafbefehl wegen Veruntreuung, Nichtanzeigen eines Fundes sowie Übertretung des Waffengesetzes zu einer bedingten Freiheitsstrafe und einer Busse verurteilt.

Ein heute 39-jähriger Pole soll in einem Zeitraum von zweieinhalb Jahren Werkzeuge und Maschinen bei seinem Arbeitgeber im St. Galler Rheintal gestohlen haben – darunter Bohrmaschinen, Scheinwerfer, Wasserwaagen, Zangen, Montageschaumpistolen. Die erbeutete Ware verkaufte er auf Onlineplattformen, wie «20 Minuten» unter Berufung auf einen Strafbefehl der St. Galler Staatsanwaltschaft berichtet.

Mindestens 20'000 Franken soll der Mann auf diese Weise erbeutet haben. Das Geld nutzte er für den Bau eines Hauses in Polen und seinen Lebensunterhalt. Gemäss Strafbefehl tat er dies im Wissen, «dass er keinerlei rechtlichen Anspruch auf die genannten Gegenstände hatte».

Der Pole war seit über 10 Jahren im Betrieb angestellt. Wie sein illegaler Handel aufflog, ist nicht bekannt. Allerdings: Ihm wird noch ein weiteres Delikt zur Last gelegt. So soll er auf einem Spielplatz eine Softair-Pistole gefunden und mit nach Hause genommen haben. Diese kam bei einer Hausdurchsuchung zum Vorschein.

Bedingte Freiheitsstrafe und Busse

Per Strafbefehl ist der 39-Jährige deshalb wegen Veruntreuung, Nichtanzeigen eines Fundes sowie Übertretung des Waffengesetzes zu einer bedingten Freiheitsstrafe von vier Monaten bei einer Probezeit von drei Jahren verurteilt. 

Zudem muss er eine Busse von 800 Franken sowie 750 Franken für Gebühren und Auslagen und die Kosten der amtlichen Verteidigung von 7500 Franken bezahlen. Gegen den Strafbefehl kann der Beschuldigte noch Einspruch erheben.